Täuschung/Falschangabe im Kaufvertrag
vom 13.3.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Guten Tag, ich hätte folgendes Anliegen: Unszwar habe ich am 24.10.2022 einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Im Kaufvertrag stand unter anderem folgender Punkt: „Der Verkäufer erklärt ferner, dass ihm keine Maßnahmen bekannt sind, die bereits durchgeführt sind oder unmittelbar bevorstehen, die zu außergewöhnlichen, durch die Instandhaltungsrücklage nicht gedeckten Zahlungen ( ...