Sehr geehrter Fragensteller,
ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Nun darf ich Sie zunächst beruhigen, da solche Bagatelldelikte wie von Ihnen geschildert grundsätzlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden (Geringfügigkeitsgrenze liegt zwischen 25 und 50€).
Das bedeutet dass Ihre Freundin grundsätzlich schon deshalb nichts zu befürchten hat.
Sollte sich der Staatsanwalt wider erwarten doch für den Vorfall interessieren, ist die Einlassung Ihrer Freundin nachvollziehbar aber keineswegs selten und daher bei den Strafverfolgungsbehörden als gängige „Ausrede" hinreichend bekannt.
Daher kommt es in Ihrem Falle stark auf die Glaubwürdigkeit Ihrer Freundin an, was aber durchaus aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse und dem sozial gefestigten Umfeld machbar erscheint.
In diesem Zusammenhang hilfreich wäre es natürlich, wenn der erste KK Laden eine Videoüberwachung hat. Ansonsten müsste man der Staatsanwaltschaft anheimstellen, die Buchhaltung für den Tag des besagten Einkaufs zu überprüfen um festzustellen, ob tatsächlich ein Kleid zu diesem Preis und diesem Zeitpunkt gekauft wurde.
Auch müsste der Ladendetektiv bzw. die Verkäuferin des zweiten Marktes bezeugen, dass sie gesehen hat, wie Ihre Freundin das Kleid eingesteckt hat, was vermutlich nicht der Fall sein dürfte.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, rate ich Ihnen durch einen Anwalt (auch durch uns möglich) Akteneinsicht zu nehmen, um hieran eine genauere Einschätzung vornehmen zu können. Gleichzeitig kann der Anwalt Sie polizeilich entschuldigen und so eine etwaige Beschuldigtenvernahme erst einmal zurückstellen, bis nähere Erkenntnisse aus der Akteneinsicht gewonnen sind.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer (kostenpflichtigen) Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930).
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,
Ihr
Alexander Stephens
__________________________________________________________________________________
*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte