Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.
Zunächst einmal ist es positiv, dass Sie eine schriftliche Entschuldigung an die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens geschickt und damit Ihre Reue zum Ausdruck gebracht haben.
Dies könnte evtl. zu einer milderen Strafe führen.
Diese Strafe wird voraussichtlich eine Geldstrafe in Tagessätzen sein, eine Gefängnisstrafe ist hier keinesfalls zu erwarten.
Da die Anzahl von 90 Tagessätzen hier wohl deutlich unterschritten wird, werden Sie nach einer Verurteilung( sollte es dazu kommen) auch nicht vorbestraft sein.
Eine Benachrichtigung des Bildungsträgers wird daher wohl nicht erfolgen.
Bei der Polizei müssen Sie zunächst keinerlei Angaben zur Tat, sondern nur zur Person machen.
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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