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Kaputtrepariertes Laptop

7. Januar 2020 16:48 |
Preis: 40,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden


Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein MacBook Pro hat ein, bei Apple bekanntes, Problem und die Reparatur wird kostenlos für betroffene Montagsgeräte (auch außerhalb der Garantie) angeboten. Konkret: es kann bei der Modellreihe aus dem Jahr 2016 sein, dass Tasten haken und nicht reagieren. Dies ist bei meiner Leertaste der Fall.

Anfang November 2019 meldete ich das Problem bei Apple, wo ich an eine Partner-Servicewerkstatt verwiesen wurde. Ich sendete mein Gerät versichert per UPS ein (wie auch die nächsten Male), um es reparieren zu lassen. Ich erhielt per eMail eine Diagnose und die Aufnahme anderer Auffälligkeiten des Laptops: Kratzer, mitgeschicktes Zubehör, etc. nicht jedoch ein defektes Motherboard oder Fingerabdruckleser

Mitte November 2019 erhielt ich das Gerät zurück. Die Tastatur inkl. Umrahmung, die den Fingerabdruckleser enthält wurde ausgetauscht. Die Leertaste funktioniert nun tadellos. Allerdings streikt der Fingerabdruckleser.
Dem Laptop lag ein nicht näher erläutertes Testergebnis bei, welches das Gerät für funktionstüchtig befindet. Das Schreiben enthielt den Satz: „Das reparierte Gerät, inklusive Ersatzteile, wird 90 Tage lang oder für die verbleibende Dauer Ihrer Apple- Garantie bzw. Ihrer AppleCare-Plan-Abdeckung, je nachdem, was länger ist, abgedeckt."
Nach schriftlicher Rücksprache mit der Werkstatt, sollte ich das Gerät als Reklamation nochmals einsenden.

Mitte Dezember 2019 erhielt ich dann einen Kostenvoranschlag per eMail über 550€. Das Mainboard sei defekt. Apple tausche dieses außerhalb der Garantie nicht kostenlos aus. Das Gerät sei nach der ersten Reparatur funktionsfähig versendet worden. Es befindet sich noch im der Obhut der Werkstatt.

Wie stehen meinen Chancen, dass die Werkstatt den genannten Mangel kostenlos repariert? Im Endeffekt habe ich ein Laptop mit kaputter Leertaste eingesendet und habe nun ein schrottreifes Gerät. Was wären die nächsten Schritte?

Danke

7. Januar 2020 | 17:40

Antwort

von


(2736)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Rechtlich gesehen ist die Angelegenheit unproblematisch. Wenn Sie das Laptop mit funktionierendem Mainboard eingeschickt haben und das Mainboard bei der Reparatur beschädigt wurde, haben Sie gegen die Werkstatt einen Anspruch auf kostenlose Reparatur bzw. Austausch.

Problematisch ist allerdings, dass Sie dies im Streitfalle auch beweisen müssten. Hierbei könnten Sie, soweit dies z.B. durch Zeugen beweisbar ist, den defekten Fingerabdrucksensor nach Rückerhalt anführen. Dies ist in Verbindung mit der angeblich unauffälligen ersten Diagnose ein wesentliches Indiz, dass der Austausch der Tastatur nebst Umrandung nicht fachgerecht durchgeführt wurde und dadurch zusätzliche Schäden verursacht wurden. Wenn Sie nach Rückerhalt Ihrerseits keine Modifikationen an dem Gerät vorgenommen oder es unsachgemäß genutzt haben, spricht dann auch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der jetzt angeblich aufgetretene Mainboardschaden als Folgeschaden durch die nicht fachgerechte Reparatur verursacht wurde.

Sie sollten die Werkstatt daher unter Hinweis auf die Diagnose nach erster Einsendung sowie dem Defekt nach Rückerhalt unter Fristsetzung auffordern, das Laptop auf deren Kosten zu reparieren und Ihnen zurück zu senden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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