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Kann ich einem Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen, obwohl er krankgeschrieben ist?

| 3. Juli 2012 16:23 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer

Ist es möglich eine Kündigung in der Probezeit
auszusprechen,wenn die Arbeitnehmerin eine
Krankschrift eingereicht hat?Die Diagnose ist eine Erkrankung, die langwierig ist und auch nicht von heute auf morgen auftritt,für die Arbeitnehmerin aber vorhersehbar war und auch schon einmal aufgetreten ist.Eine weitere
Beschäftigung wäre auch fraglich gewesen,weil in der Gastronomie immer Streß herrscht.
Ich habe jetzt die Kündigungsfrist von 14 Tagen eingehalten.
Leider hat sich die Arbeitnehmerin in keinster Weise bei Beschäftigungsbeginn über ihren Gesundheitszustand geäußert.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Während der Probezeit kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses jederzeit ohne Angaben von Gründen ausgesprochen werden. Es spielt daher keine Rolle, aus welchem Grund die Kündigung erfolgt. Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit ist übrigens kein Hindernis für eine Kündigung. Lediglich die Kündigungsfrist von zwei Wochen ist einzuhalten, § 622 Abs. 3 BGB . Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nach § 623 BGB immer schriftlich zu erfolgen hat.

Zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen steht Ihnen meine Kanzlei gern zur Verfügung.
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Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.




Bewertung des Fragestellers 3. Juli 2012 | 16:57

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