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Kann ein Nacherbe sein Recht bereits testamentarisch weitervererben?

| 13. Juli 2010 22:22 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag, ich bin Nacherbe einer Doppelhaushälfte, im Grundbuch eingetragen. Was passiert, wenn ich vor der Vorerbin sterbe.?
Kann ich dieses Recht bereits testamentarisch weitervererben?
Besten Dank, Erhard Gauler

13. Juli 2010 | 22:30

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Wenn der Erblasser nichts anderes verfügt hat, steht Ihnen ein vererbliches und übertragbares Anwartschaftsrecht zu.

Das Vollrecht auf das Erbe fällt Ihnen aber erst mit dem Tod des Vorerben zu.

Wenn Sie vor dem Vorerben sterben, erben Ihre Erben das Anwartschaftsrecht und mit dem Tod des Vorerben das Vollrecht, sofern der Erblasser nichts anderes verfügt hat. Das ergibt sich aus § 2108 BGB .

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt





Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 14. Juli 2010 | 07:11

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besser geht es nicht, schnell, kurz, kompetent und richtig (wie ich an diesem Fall zur Nachprüfung gegebenen Fall gerade feststelle), also nochmals "Danke"

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besser geht es nicht, schnell, kurz, kompetent und richtig (wie ich an diesem Fall zur Nachprüfung gegebenen Fall gerade feststelle), also nochmals "Danke"


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