Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern ein Vertrag schon rechtsverbindlich zustande gekommen ist, kann das Autohaus nicht einseitig den Vertrag ändern.
Aber Sie sollten genau durchlesen, ob wirklich schon ein Vertrag mit Ihrer Unterschrift geschlossen worden ist:
Denn in der Regel unterschreibt der Kunde (also Sie) nur ein Angebot auf Abschluss des Vertrages.
Dieses Angebot KANN dann innerhalb ein paar Wochen vom Vertragspartner angenommen werden. Erst dann ist es ein wirksamer Vertrag.
Macht der Vertragspartner es nicht oder ändert er die Bedingungen, wurde Ihr Angebot abgelehnt und ein neues Angebot mit den veränderten Bedingungen gemacht.
Das neue Angebot können Sie nun annehmen oder ablegen.
Daher sollten Sie die Unterlagen genau prüfen lassen:
Ist es ein wirksamer Vertrag, kann nicht geändert werden.
Ist es „nur" ein Angebot, kann geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle