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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Kein Mitgliedsstaat, also weder die Bundesrepublik Deutschland noch ein anderes, sei es ein reiches oder armes Land, hat das Recht, die Währungsunion ("Eurozone") zu verlassen.
Allerdings gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, ein Land an dem Austritt zu hindern. Allerdings wäre der Austritt ein massiver Verstoß gegen das EG-Recht, so daß das entsprechende Land in Europa massiv isoliert wäre, so daß daraus ein faktisches Austrittshindernis erwächst.
Wenn andere wichtige Länder die Eurozone verlassen haben, könnte Deutschland nachziehen und seinerseits wieder eine nationale Währung einführen. Allerdings wäre in der Situation eine völker- oder europarechtliche Überlegung nicht mehr relevant, da dann die gesamte EG zerstört wäre.
In einer solchen Katastrophensituation wären deutschrechtliche Überlegungen ebenfalls unerheblich, da die Bundesregierung eventuelle gesetzliche Voraussetzungen im Hau-Ruck-Verfahren einführen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Rückfrage vom Fragesteller
28.04.2010 | 00:29
Ich bin jetzt etwas, da ja vielerorts gesagt wird, dass z.b Griechenland die Eurozone verlassen soll.
Geht dies also garnicht und ist es nicht so, dass jüngst im EU Vertrag eine Austrittsklausel für den Austritt aus der EU Im Vertrag von Lissabon insbesondere vereinbart wurde ?
Ich möchte sie bitten, mir dazu nochmal die jeweilige Paragraphen oder Artikel oder die Textstelle zu nennen, wo es Deutschland und anderen Staaten verwehrt wird, den Euro wieder abzugeben, vielen Dank
Rückfrage vom Fragesteller
28.04.2010 | 00:34
Ich bin jetzt etwas verwirrt, da ja vielerorts gesagt wird, dass z.b Griechenland die Eurozone verlassen soll.
Geht dies also garnicht und ist es nicht so, dass jüngst im EU Vertrag eine Austrittsklausel für den Austritt aus der EU Im Vertrag von Lissabon insbesondere vereinbart wurde ?
Ich möchte sie bitten, mir dazu nochmal die jeweilige Paragraphen oder Artikel oder die Textstelle zu nennen, wo es Deutschland und anderen Staaten verwehrt wird, den Euro wieder abzugeben, vielen Dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28.04.2010 | 00:40
Sehr geehrter Ratsuchender,
nicht jede Forderung, die in einer politischen Arena erhoben wird, ist rechtlich durchdacht bzw. umsetzbar.
In dem Vertrag von Lissabon wurde in der Tat eine Austrittsklausel aus der Europäischen Union festgeschrieben. Allerdings gilt diese Klausel für die gesamte Europäische Union, nicht für die Währungsunion, die rechtlich gesehen nur ein Teil der Europäischen Union ist. D.h., ein Land kann, wenn es die Währungsunion verlassen will, nur die ganze Europäische Union verlassen.
Einen gesonderten Artikel, der den Austritt aus der Währungsunion verbietet, gibt es in dieser Klarheit und Ausformulierung nicht. Allerdings gibt es das Kapitel 2 des Titel VII des EG-Vertrages, das die Währungspolitik regelt. Wenn ein Mitgliedsstaat wieder eine eigene Währung einführt, verstößt es damit automatisch gegen die entsprechenden Vorschriften.
Damit untersagen die Vorschriften des Kapitel 2 des Titels VII des EG-Vertrages indirekt einen Austritt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt