Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie unter Berücksichtigung des ausgelobten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte:
Für die Beurteilung oder Prüfung eines Versicherungsvertrags kommen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie vor allem die jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Anwendung.
Inwieweit der Versicherungsmakler bei einer Änderung mit einer solchen Kostenerhöhung vorher Rücksprache mit Ihrer Mutter halten musste, kann nur durch Einsichtnahme in den Maklervertrag geklärt werden. Grundsätzlich ist m. E. aber davon auszugehen, dass Vertragsänderungen durch den Versicherungsmakler aber nur dann ohne Rücksprache / Einverständnis des Versicherungsnehmers möglich sind, wenn sich daraus ein finanzieller Vorteil für den Versicherungsnehmer.
Die Höherstufung des Fahrzeugs beim Abschluss des neuen Versicherungsvertrags wird sich vermutlich anhand der konkreten Versicherungsbedingungen sowie anhand des Versicherungsvertrags überprüfen lassen. Zwar ist es unter gewissen Umständen möglich, einen Schadensfreiheitsrabatt zu übernehmen, doch müsste anhand der Versicherungsunterlagen zunächst geklärt werden, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt wurden. Die Voraussetzungen für die Übernahme eines Schadensfreiheitsrabatts ergeben sich üblicherweise aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Sollten die Bedingungen für die Übernahme des Schadensfreiheitsrabatts nicht erfüllt worden sein, wäre eine Höherstufung grundsätzlich möglich. Dann würden auch die höheren Prämien fällig. Darüber hinaus wäre eine Höherstufung auch dann denkbar, wenn inzwischen Schadensfälle zu berücksichtigen waren.
Angebracht wäre sicherlich, anhand des alten und des neuen Vertrags zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, ob der richtige Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt wurde. Dazu wäre aber unbedingt eine Einsicht in die Versicherungsunterlagen notwendig, die aber im Rahmen dieses Beantwortung nicht möglich ist.
Insgesamt scheint mir hier dringend die Einschaltung eines Anwalts geboten, der sowohl den Vertragsschluss durch den Versicherungsmakler als auch den neuen Versicherungsvertrag als solchen überprüft. Des gleichen sollte auch die Forderung der Versicherung anwaltlich geprüft werden, vor allem vor dem Hintergrund, dass weiterhin die alten Beiträge gezahlt wurden.
Sie sollten daher unbedingt sämtliche Unterlagen von der Versicherung und dem Versicherungsmakler anfordern und mit diesen einen Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens vor Ort aufsuchen. Des Weiteren sollten Sie ggf. der Versicherung mitteilen, dass Sie die Nachforderung prüfen lassen werden und bis zum Abschluss der Prüfung vorsorglich um einen Zahlungsaufschub bitten. So können Sie u. U. Mahnungen vermeiden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort eine erste Orientierungshilfe gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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