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Islamisch Heiraten- rechtlich?

4. Oktober 2023 21:01 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Abend, ich W 28J. Christin möchte meinen 33 Jährigen muslimisch- arabischen Partner islamisch Heiraten (vorerst nicht standesamtlich)! Wir leben in Deutschland und werden hier auch bleiben!

Ich habe mich vielfach belesen, nur eine Frage bleibt mir bisher unklar/ nicht beantwortet. Des öfteren habe ich gelesen, dass empfohlen wird diverse "Vereinbarungen" in den islamischen Ehevertrag zu vereinbaren (wie z. B. Mann darf nur eine Frau (mich) heiraten und im Falle einer Trennung verbleiben die Kinder bei der nicht muslimischen Ehefrau (mehrfach habe ich gelesen, dass Kinder im Falle einer Trennung nach islamischen Recht beim Mann verbleiben).

Macht es überhaupt Sinn solche Bedingen wie z. B. oben beschrieben in einem Islamischen Ehevertrag zu schreiben? (welche nicht notariell Begläubigt wird)? Ich habe große Angst im Falle von Kindern, dass diese bei einer eventuellen Trennung bei dem Mann verbleiben?! Ist es überhaupt rechtskräftig solch etwas in Deutschland in so einen Vertrag zu schreiben? Bringt es was?

Des Weiteren möchte ich mich informieren, im Falle einer Trennung (Scheidung) kann ich mich einfach Trennen oder muss ich irgendwelche Befürchtungen haben? (habe mehrfach etwas mich Islam Gericht oder Rechte gelesen).

Ich bedanke mich!

4. Oktober 2023 | 21:24

Antwort

von


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Guten Abend,
Ihre Fragen sind sehr berechtigt und es ist wichtig, dass Sie sich vor einer Eheschließung umfassend informieren.

Zu Ihrer ersten Frage: Grundsätzlich können Sie in einem islamischen Ehevertrag verschiedene Vereinbarungen treffen. Allerdings ist zu beachten, dass ein solcher Vertrag in Deutschland keine rechtliche Bindung hat, wenn er nicht notariell beurkundet wurde. Das bedeutet, dass solche Vereinbarungen wie die, dass Ihr Mann nur eine Frau heiraten darf oder dass die Kinder im Falle einer Trennung bei Ihnen verbleiben, in Deutschland nicht durchsetzbar wären, Sie können das also grundsätzlich aufschreiben aber nicht einklagen.

Die direkte Anwendbarkeit islamischen Rechts greift nur dann, wenn Sie nach dem Recht eines Landes heiraten, dass das vorsieht und dieses Recht auch für Sie Anwendung findet, weil Sie sich entweder dafür entscheiden oder weil es aufgrund entsprechender kollisionsrechtlicher Vereinbarungen Anwendung findet. Alles andere ist wenn Sie in Deutschland leben grundsätzlich nur eine privatrechtliche Vereinbarung zu einem Partnerschaftsvertrag oder im Falle einer standesamtlichen Eheschließung zu einem Ehevertrag.

Vereinbarungen zu sexueller Monogamie dürften sehr wahrscheinlich sittenwidrig sein, eine zweite Eheschließung ist bei Anwendbarkeit deutschen Rechts ohnehin unzulässig. Vereinbarungen über das Sorgerecht für Kinder sind aber zulässig.

Zu Ihrer zweiten Frage: In Deutschland gilt grundsätzlich das deutsche Recht. Das bedeutet, dass im Falle einer Trennung das deutsche Familienrecht zur Anwendung kommt. Nach deutschem Recht haben grundsätzlich beide Elternteile das Sorgerecht für die Kinder und im Falle einer Trennung wird eine Regelung im Sinne des Kindeswohls getroffen. Es gibt aber die Möglichkeit das zwischen den Eltern zu vereinbaren, wenn die Eltern sich einig sind.

Zu Ihrer dritten Frage: Eine Trennung ist in Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich. Sie müssen keine Befürchtungen haben, dass Sie sich nicht trennen können. Allerdings sollten Sie sich im Falle einer Trennung anwaltlich beraten lassen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


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