Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
1. Ich gehe nach Ihren Angaben von einer wirksamen Anfechtung aus. Der Käufer hat Recht, wenn er darauf verweist, dass nach den AGB´s von ebay ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist. Bei Ihnen liegt aber ein Erklärungsirrtum vor, denn Sie wollten den Artikel nicht für 1 € verkaufen. Ob die Anfechtung wirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut Ihrer Erklärung ab. Das LG Bonn hat bereits entschieden, dass eine Anfechtung nach § 119 BGB
bei ebay Auktionen innerhalb von 2 Wochen erfolgen muss (8.3.2005 ; 2 O 255/04). Es kommt hier immer auf den Einzelfall an, aber 10 Minuten wie in Ihrem Fall, sind unverzüglich. Das der Anbieter wirksam anfechten kann, wenn über ebay ein Vertrag geschlossen wurde, ist ebenfalls von der Rechtsprechung geklärt (vgl. OLG Oldenburg Urteil vom 28.7.2005 ; 8 U 93 /05).
2. Sie sollten dem Käufer erklären, dass aufgrund der wirksamen Anfechtung der Vertrag entfallen ist. Teilen Sie mit, das Sie nicht bereit sind über die Erfüllung des Vertrages weiter zu verhandeln und weisen Sie auf die Rechtslage hin.
3. Sie sollten weiter eine Frist zur Mitteilung der Bankdaten setzen, damit Sie den Betrag zurücksenden können. Falls der Käufer wg. Erfüllung des Kaufvertrages gegen Sie vorgeht, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Sie sind nicht in der Verpflichtung tätig zu werden. Angesichts des wahren Wertes der Sache rechne ich nicht damit, dass der Käufer wirklich anwaltlich oder gerichtlich gegen Sie vorgeht. Im Streitfall müssen Sie natürlich die Anfechtung beweisen.
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