Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen. Nach Ihren Angaben führe ich zu Ihren einzelnen Fragen wie folgt aus:
Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen: Strafbar haben Sie sich nicht gemacht, da Sie gegenwärtig berechtigt die Daten zurückhalten.
Zwischen Ihnen und Ihrer Schwester besteht ein Auftrags- bzw. Dienstverhältnis, da Ihre Schwester Ihnen einen Auftrag für die Erstellung, administrative Verwaltung etc. der Webseiten erteilt hat. Dieser Auftrag bedarf nicht der Schriftform. Lediglich der Inhalt des Auftrages ist mangels eines schriftlichen Vertrages insofern rechtlich problematisch, als dass Sie den Umfang und Inhalt des Vertrages nur insofern beweisen können, wenn Ihnen Zeugen (wie Ihr Freund) zur Verfügung stehen. Grundsätzlich trägt derjenige die Beweislast, der sich auf eine für ihn günstige Rechtsfolge beziehen möchte. Was die hierbei problematische Vergütung betrifft gilt folgendes: Aufgrund des Umfangs der von Ihnen geschilderten Tätigkeit ist nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis auszugehen, sondern - wie dargelegt - von einem Auftrag beziehungsweise Dienstverhältnis, § 611 BGB
. Da eine Vergütung ausdrücklich nicht vereinbart worden ist, gilt nach § 612 BGB
die „übliche“ Vergütung. Insofern war Ihr Ansatz, Ihre Freundin zu fragen, schon richtig. Da Ihre Schwester Ihnen also eine Vergütung schuldet (losgelöst von der konkreten Höhe) haben Sie solange, wie diese Vergütung nicht gezahlt worden ist, ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB
an den Domaines etc. Wenn Ihre Schwester Ihnen zumindest den wesentlichen Teil (ca. 70 % der üblichen Vergütung) gezahlt hat, sollten Sie „nach und nach“ die Freigabe erklären. Eine Löschung der Daten sollten Sie nicht vornehmen, da Sie lediglich ein Zurückbehaltungsrecht haben und nach Bezahlung verpflichtet sind, sämtliche Daten, Datenzugänge, Freigabeerklärungen etc. an Ihre Schwester zu übertragen. Darüber hinaus hat Ihre Schwester zumindest an den Domaines mit dem Vornamen ein Namensrecht aus § 12 BGB
, so dass ihr diese nach Bezahlung zustehen. Rechtlich waren Sie lediglich der Administrator, was Ihre Schwester Ihnen wohl beweisen könnte.
Um vielleicht Schärfe aus der Sache nehmen zu können, bietet sich sicherlich an, die vollständige Übertragung von einer Zahlung im Vergleichswege abhängig zu machen, so zum Beispiel gegen einen Betrag von 50 % der üblichen Vergütung. Dann würde Ihre Schwester gute Leistung für wenig Geld und Sie eine einigermaßen adäquate Bezahlung für Ihre Dienste als „familiärer Hobby-Administrator“ erhalten. Zu beachten ist noch, dass Sie natürlich für die ordentliche Ausführung Ihrer Tätigkeit zivilrechtlich haften.
Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. In diesen Fall können Sie sich bitte zunächst per Email über fea-radannheisser@gmx.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüssen
gez. RA Dannheisser
Antwort
vonRechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
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Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich bedanke mich für die erste orientierung bin ich schon einmal beruhigt das es doch nicht so heftig ist wie meine Schwester und ihre Managerin mir androhten. Die Domains mit dem Vornamen ( wobei es sich hier nicht um den vollen Vornamen handelt sondern um eine Spitznamenform des Vornamens und einen Teile des Künstlernamens) hab ich ja zum close freigegeben am 15.11. nach meiner Information werden solche Domains nicht gleich wieder freigesetzt, diese Information war falsch und die beiden Doamins sind nun in dem Besitz einer anderen Person seid dem 16.11.07. Nun will man mich laut der Managerin Regreßverpflichten, geht das? Kann man mich da bestrafen weil ich das gemacht habe? Die Domains mit dem vollen Künstlernamen meiner Schwester habe ich bereits ohne Vergütung zu verlangen meiner Schwester überschrieben. Die daten des Forums sowie die Datenbank der Seite befindet sich einmal auf meinem Rechner und zum anderen einmal auf CD-Rom.
sollte ich hier Tatsächlich Anwaltspost bekommen sollet, wäre ich die erste die Kontakt in Sachen Mandatschaft zu Ihnen aufnimmt.
Vielen Dank für die erste orientitierung und beantwortung meiner fragen.
Lieben Herzlichen Gruß
Amy0306
Durch die - vorzeitige - Freigabe der Domaine haben Sie sicherlich zu schnell gehandelt und könnten sich hierdurch grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht haben. Warten Sie erstmal auf eine weitere Reaktion Ihrer Schwester.
Mit freundlichen Grüssen
gez. RA Dannheisser