Internetauktionen - Kann ein Verkäufer einen Käufer grundlos sperren?
| 17.01.2018 14:06
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit 2015 über eBay Schmuckstücke erworben. Der Verkäufer sitzt in Wangen am Bodensee und hat eine "Muttergesellschaft" in Miami. Nun wurde ich gesperrt wegen einer angeblich hohen Rücklaufquote. Hier die Angaben vom Verkäufer aus Wangen:
"2016 haben Sie bei uns für ca. 12.000 € eingekauft und für ca. 4.600 € retourniert. 2017 haben Sie für ca. 11.000 € eingekauft und für ca. 4.000 € retourniert. Das Büro in Miami schaut sich leider nur diese Zahlen an. Dass Sie aber eine treue Kundin sind haben wir weitergeleitet."
Bei den Retouren 2017 war u.a. ein Ring, dessen Steinmaße nicht mit den Angaben übereingestimmt haben, enthalten. Alle anderen Retouren waren "normale" Retouren auf Basis der gesetzlichen Regelung (14-tägiges Widerspruchsrecht bei Online-Käufen ohne Angabe von Gründen). Meistens handelte es sich um Nicht-Gefallen, das einzige Foto der Schmückstücke auf der Online-Plattform wich (subjektiv) ab von der Realität.
Die Retouren-Quote ist eher noch gering, wie meine Erfahrung mit anderen Plattformen (Heine, Amazon, HSE24, QVC, Wardow, etc.) zeigt. Keiner hat bisher bemängelt oder gar gesperrt!
Meine Käuferbewertungen bei eBay sind zudem zu 100 % positiv, wurden also auch von Wangen so vorgenommen. Nun sperrt mich Miami, wobei das Konstrukt sowieso sehr eigenartig ist. Bei eBay tritt Wangen als Verkäufer auf, die Rechnungen kommen z.T. Monate später in einem englischen Vordruck aus Miami, mit Rechtschreibfehlern vom Feinsten.
Meine Frage ist nun, ob ein Verkäufer einen Käufer (ohne Vorwarnung) sperren kann, wenn er von seinem "normalen" gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht (Diskriminierung?) und wie dieses Konstrukt Wangen - Miami zu bewerten ist.