Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie vor:
Ich empfehle Ihnen, Ihren Schuldner zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist (10 bis 14 Tage) aufzufordern, das betroffene Mobiltelefon an Sie zu liefern. Dieses Mahnschreiben sollten Sie aus Beweiszwecken per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Sollte der Schuldner auch in der Folge nicht liefern, wird es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu betrauen.
Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme hat der Schuldner zu tragen, so er sich in Verzug befindet. Gleiches gilt für die sog. Verzugszinsen. Fehlende Voraussetzung für den Eintritt des Verzugs wäre vorliegend eine Mahnung und der erfolglose Ablauf der dort gesetzten Frist.
Die Kosten des Mahnschreibens (Postgebühren u.a.) können Sie dem Schuldner bereits zuvor in Rechnung stellen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
<a class="textlink" rel="nofollow" href="mailto:info@kanzlei-kaempf.net"> info@kanzlei-kaempf.net</a>
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.kanzlei-kaempf.net"> Rechtsanwalt München Strafrecht - </a><a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.kanzlei-kaempf.net"> Verkehrsrecht Anwalt München</a>
Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail: