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In Ungarn Fahrverbot, Fahrerlaubnis in Deutschland?

28. Juli 2023 16:35 |
Preis: 75,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Annike Drüeke

Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich suche für eine gute Freundin mit Ungarischer Staatsbürgerschaft einen Rechtsexperten für eine Beratung bzgl Internationalem / EU-Verkehrsrecht.
Die Situation ist die folgende:

Sie hat in Ungarn ein Fahrverbot aufgrund von Marijuana-Konsum.
0,07 im Urin wenn ich das richtig verstanden habe - und Ungarn hat eine 0-Toleranz Gesetzgebung bzgl. Alkohol und Marijuana.
Somit ist natürlich das Fahren in Ungarn ausgeschlossen, das aktuell gültige Fahrverbot ist bis 02/24 aktiv.

Desweiteren gibt es 1-2 weitere Fälle die aber noch nicht abgeschlossen sind:
1.) Sie wurde am 12/2022 von der Polizei bzgl eines Verdachts auf Fahren unter Alkoholeinfuss befragt, dieser Fall wird sich allerdings lt. ihrem Ungarischen Anwalt vermutlich in nichts auflösen da die Polizei nicht sicher sein kann das sie zu dem Zeitpunkt Fahrzeugführerin war (positiver Bluttest aber es ist unklar wer Fahrzeugführer war).
2.) 07/2023 - Fahrzeug gefahren während gültigem Fahrverbot in Ungarn, positiver Alkoholtest (hoher Alkoholgehalt im Blut).
Eindeutiger Fall in dem sie lt. ihrem Ungarischem Anwalt mit Sicherheit schuldig gesprochen wird.

Beide Fälle werden allerdings erst in ca 6-12 Monaten von den Ungarischen Behörden aufgearbeitet werden.

Sie wird allerdings in den nächsten 1-2 Monaten nach Deutschland umziehen.
Den Ungarischen Führerschein (also die Plastikkarte) hat sie noch, sie wurde nicht gestempelt / physikalisch entwertet, gelocht, eingezogen o.ä.
Ihr Auto ist auf ihre Firma in Ungarn angemeldet (eine Kft, etwa einer GmbH in Deutschland entsprechend).

Nun sind die folgenden Frage offen:
A.) Sie auch automatisch ein Fahrverbot in Deutschland hat.
B.) Sie aufgrund der anderen Fälle in Ungarn (Minimum 1x verlängerung des Fahrverbotes) ein Fahrverbot in Deutschland erhalten wird, MPU machen müssen wird etc.
C.) Die Deutsche Polizei bei einem überprüfen des Führerscheins die in Ungarn existierenden Fälle sieht - und ob das relevant ist.
D.) Sie hatte vor das Auto nach ihrem Umzug nach Deutschland auf sich selbst persönlich anzumelden - allerdings stellt sich auch diesbezüglich die Frage ob das vorteilhaft, nachteilhaft oder irrelevant ist.
E.) In Ungarn sieht die Polizei bei eingeben des KFZ-Kennzeichens sofort alle Fälle die mit diesem Fahrzeug in Verbindung stehen.
Ist das auch bei der Deutschen Polizei so bezüglich der in Ungarn vorgefallenen Fälle? Oder sieht die Polizei in DE nur die Fälle die in DE vorgefallen sind?

Und F.) eine sehr wichtige Folgefrage falls sie aufgrund des bestehenden Fahrverbots in Ungarn auch in Deutschland ein Fahrverbot hat, bzw. aufgrund des neuen Falles eines erhalten wird - welche Optionen es für sie gibt um in Deutschland fahren zu können?

Ein paar Ideen waren z.B. Führerschein in DE machen - oder einen US (oder Kanadischen)-Führerschein machen und in Deutschland umschreiben lassen.
Wäre etwas davon eine mögliche Lösung?
Oder haben sie noch andere Ideen?

Es wäre schön wenn in diesem Fall ein Experte für EU-Führerscheinrecht weiterhelfen kann.

A.) Sie auch automatisch ein Fahrverbot in Deutschland hat.

Nein, Fahrverbote können bislang nicht aus dem Ausland nach Deutschland übertragen werden. Das Fahrverbot gilt nur in dem jeweiligen Land - also hier Ungarn.

B.) Sie aufgrund der anderen Fälle in Ungarn (Minimum 1x verlängerung des Fahrverbotes) ein Fahrverbot in Deutschland erhalten wird, MPU machen müssen wird etc.

Es werden die Sanktionen gelten, die in dem Land für den Verstoß angedroht werden. Medizinisch psychologische Untersuchungen werden nur in Deutschland und Österreich vorgenommen - in Ungarn nicht. Im Umkehrschluß heißt das, dass eine MPU in Deutschland nicht wegen des Verstoßes in Ungarn angeordnet wird.

C.) Die Deutsche Polizei bei einem überprüfen des Führerscheins die in Ungarn existierenden Fälle sieht - und ob das relevant ist.
Das Polizeisystem zeigt bei Überprüfung eines Führerscheins allenfalls die in Deutschland erhängten Auflagen an, sobald die Kennziffer überprüft wird. Die deutschen Behörden setzen sich mit den ungarischen Behörden in Verbindung, wenn der Führerschein bspw. umgetauscht werden soll. Sodann wird sich bei den ungarischen Behörden nach Einschränkungen und Eintragung im Fahreignungsregister erkundigt.


D.) Sie hatte vor das Auto nach ihrem Umzug nach Deutschland auf sich selbst persönlich anzumelden - allerdings stellt sich auch diesbezüglich die Frage ob das vorteilhaft, nachteilhaft oder irrelevant ist.
Das Auto ummelden, sollte per se nicht nachteilhaft sein. Das reine Ummelden ist mit den entsprechenden Nachweisen wie Fahrzeugbrief möglich.

E.) In Ungarn sieht die Polizei bei eingeben des KFZ-Kennzeichens sofort alle Fälle die mit diesem Fahrzeug in Verbindung stehen.
Ist das auch bei der Deutschen Polizei so bezüglich der in Ungarn vorgefallenen Fälle? Oder sieht die Polizei in DE nur die Fälle die in DE vorgefallen sind?
Verweis auf Antwort C.

Und F.) eine sehr wichtige Folgefrage falls sie aufgrund des bestehenden Fahrverbots in Ungarn auch in Deutschland ein Fahrverbot hat, bzw. aufgrund des neuen Falles eines erhalten wird - welche Optionen es für sie gibt um in Deutschland fahren zu können?
In Deutschland darf sie fahren, wenn sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Sollte die Vollstreckung durch die ungarischen Behörden so erfolgen, dass der Führerschein eingezogen wird, darf auch in Deutschland nicht gefahren werden. Fahrverbote werden nicht ins Inland übertragen. Da geht es viel mehr darum, dass es in Deutschland nur möglich ist zu fahren, wenn man seinen Führerschein auch besitzt.

Ist der Führerschein aus Ungarn unbegrenzt? Dann gilt er auch in Deutschland.

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