Sehr geehrter Fragesteller,
den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Können Sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zurücknehmen. Die MPU Auflage wird allerdings erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ausgesprochen werden.
Das Fahrverbot müssten Sie allerdings vorher antreten. Selbst bei einer MPU Auflage würden Sie den Führerschein noch für mindestens 9-12 Monate behalten dürfen, da die Untersuchungszeiten derzeit auch stark ausgedehnt sind.
Rechtlich gesehen rechtfertigt allerdings ein einmaliger Cannabiskonsum noch keine MPU Auflage, Insbesondere wenn der Konsum vorher stattgefunden hatte und nicht im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug stand.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Vielen Dank für die Antwort. Leider sind ihre Annahmen nicht ganz korrekt. Der Konsum stand in Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz. Eine MPU Auflage habe ich bereits erhalten, obwohl der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Daher nochmals die Frage: Zu welchem Zeitpunkt ist die Rücknahme des Bußgeldbescheides taktisch am sinnvollsten? Was passiert wenn der Bußgeldbescheid erst nach Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle rechtskräftig wird?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie das Fahrverbot in die Zeit des Führerscheinentzugs schieben wollen, wäre dies klug, mit der Rücknahme des Einspruches möglichst noch so lange zu warten, bis eine mündliche Verhandlung anberaumt wird. Bedenken Sie allerdings, dass dies gegebenenfalls weitere Kosten nach sich ziehen kann. Im übrigen sollte der Einspruch dann Zurückgenommen werden, wenn Sie das Fahrverbot, vielleicht in den Ferienzeiten, antreten könnten.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt