ich habe vor einiger Zeit ein paar Computer-Teile bei einem mir unbekannten Online-Shop bestellt und im Voraus per Überweisung bezahlt. Eine Email-Bestätigung über Geldeingang und vorausichtlichem Versanddatum habe ich auch erhalten.
Nachdem die im Shop angegebene sowie die per Email vorausichtlich bestätigte Lieferzeit überschritten war, habe ich per Email nachgefragt, was mit meiner Bestellung sei. Keine Antwort (Auch auf weitere Emails). An die im Impressum angegebene 0180er-Telefonnummer geht auch niemand dran, das habe ich schon oft versucht. Eine private oder Festnetztelefonnummer des Inhabers kennt nicht einmal die Auskunft.
Nun habe ich ein wenig im Internet recherchiert und herausgefunden, dass es sich wohl um eine sehr unseriöse Firma handelt. Viele andere Personen warten auch noch auf Ihre im Voraus bezahlte Ware.
Der Inhaber des Online-Shops verkaufte vor einiger Zeit unter einem anderen Namen und hat vor kurzem seine Internetadresse und den Shopnamen geändert. Auch unter altem Namen hat er anscheinend viele Lieferungen nicht eingehalten und viele Leute berichten von lästigem Mahnungen-schreiben und dass Sie ihr Geld erst lange später oder gar nicht zurück erhalten haben.
Leider bin ich erst nach Bestellung und Bezahlung auf diese Information aufmerksam geworden, sonst hätte ich da nicht bestellt.
Als nächstes werde ich eine schriftliche Mahnung mit Einschreiben und Rückschreiben schicken und eine 2-Wöchige Lieferfrist setzen, und ansonsten von der Bestellung zurücktreten. Allerdings glaube ich nicht, dass ich darauf eine Reaktion erhalten werde.
Meine Frage lautet nun: Wann kann ich rechtlich/gerichtlich gegen den Besitzer des Online-Shops vorgehen? Muss ich erst 3 Mal schriftlich mahnen, oder kann ich sofort in der ersten Mahnung rechtliche Schritte androhen (und danach auch ggf. vollziehen)?
Sollte es dann zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen und ich einen Anwalt benötigen: Die Anwalts- und Gerichtskosten werde ich ja bestimmt vorstrecken müssen. Aber am Ende muss doch auch der Shopinhaber diese Kosten übernehmen, oder?
So, ich hoffe mal die 20 Euro sind für diese paar Fragen ausreichend und bedanke mich schonmal für Ihre Antwort.
gerne nehme ich im Rahmen einer Erstberatung zu Ihrer Anfrage Stellung.
Sie schilderten, dass Sie beabsichtigen eine Mahnung mit einer Fristsetzung an den Verkäufer zu schicken. Im Falle eines erfolglosen Ablaufes dieser Frist, befindet sich der Verkäufer in Verzug. Wenn Sie ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sind seine Gebühren als Verzugsschaden von Ihrem Verkäufer zu tragen. Eine erfolglose Mahnung ist insofern ausreichend. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auch gerichtlich gegen ihn vorgehen.
Spätere Gerichts-, Rechtsanwalts- und Vollstreckungskosten sind, im Falle eines Obsiegens, ebenfalls von Ihrem Verkäufer zu tragen. Sollte Ihr Verkäufer zahlungsunfähig sein, haben jedoch Sie die Kosten zu tragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein konnte. Gerne bin ich auch bereit Ihre Interessen gegenüber dem Verkäufer zu vertreten.