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Illegal in der EU, Heirat und Aufenthalt in Deutschland

22. Dezember 2022 01:42 |
Preis: 75,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Hallo,

Es liegt folgender Fall vor.
Mein Partner ist Argentinier, lebt illegal in Spanien (lange Geschichte, italienische Staatsbürgerschaft wurde abgelehnt, damals legal eingereist). Haben uns kennengelernt und verliebt. Wir möchten heiraten.
Frage: Wie können wir möglichst komplikationslos heiraten, OHNE dass er zuerst aus Spanien bzw aus der EU ausreisen muss? Rückkehr nach ARG ist keine Option. Er hat einen argentinischen Pass ausgestellt in Mallorca.

Wird eine spanische Eheschließung einfach anerkannt und er zieht nach Deutschland nach? (Wir möchten in Deutschland leben) oder prüft Deutschland, ob er legal in Spanien/der EU war? Oder reicht einfach die spanische Heiratsurkunde zum Ehegattennachzug? Ich bin Deutsche.

Können wir in Deutschland heiraten und eine Aufenthaltsgenehmigung danach bekommen? Vorher beantragen, obwohl er illegal in Spanien ist?
Was machen wir am besten?

Einsatz editiert am 22. Dezember 2022 13:40

Eingrenzung vom Fragesteller
22. Dezember 2022 | 01:50
22. Dezember 2022 | 19:56

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können in Spanien heiraten, sagen Sie. Dann ist dies noch der beste Weg. Nach der Heirat hat er dort, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bei der deutschen Auslandsvertretung vor Ort ein Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen. Das ist Spanien. Der gewöhnliche Aufenthalt hat nichts zu tun mit der Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts als Ausländer. Er benötigt allerdings eine offizielle spanische Wohnadresse.

Die Heirat in Deutschland setzt ein sog. Heiratsvisum voraus. Hier ist die Rechtsstellung des zuziehenden Ausländers aber schwächer, weil noch keine schützenswerte Ehe besteht, sondern die geplante Ehe nur schwächere Vorwirkungen entfaltet.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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