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Heirat mit Albaner - Illegaler Aufenthalt in Deutschland

17. Juni 2022 11:52 |
Preis: 40,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Lieber Rechtsanwalt, liebe Rechtsanwältin,

Mein Freund und ich sind seit 1 Jahr zusammen und wollen, wenn möglich, in Deutschland heiraten. Er ist Albaner und hat sich von Dezember bis Anfang März (90 Tage) als Tourist in Deutschland aufgehalten, ist seitdem jedoch trotzdem in Deutschland geblieben. In seinem Pass bekam er bei der Reise nach Deutschland zuletzt einen Stempel in Ungarn, das heißt er könnte sich theoretisch auch die ganze Zeit in Ungarn aufgehalten haben. Nun haben wir alle benötigten Dokumente für eine Heirat besorgt und wollen die Eheschließung anmelden. Bis hierher gab es noch keine Probleme, jedoch haben wir beide Angst, dass sobald die Ehe angemeldet ist, eine Strafe oder sogar die Abschiebung droht. Er kann sehr gut deutsch sprechen, nur mit den schriftlichen Kenntnissen hapert es, weshalb er im Moment auch keine A1 Prüfung für eine Anmeldung zur Duldung bestehen und demzufolge auch kein Heiratsvisum bekommen würde.
Können wir ohne Risiko für eine Strafe oder sonstiges mit der Eheschließung fortfahren? Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen?

Danke im Voraus für eine Antwort!

17. Juni 2022 | 12:18

Antwort

von


(421)
Käthe-Kollwitz-Str. 17
07743 Jena
Tel: 03641 47 800
Web: https://www.ra-stadnik.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Früher oder später wird Ihr Verlobter den Behörden ohnehin auffallen. Sei es auch bei einem erneuten Übertritt der EU-Grenzen. Je länger er sich sodann illegal im Bundesgebiet aufhält, desto höher dürfte die Geldstrafe sein und desto höher wäre die Wahrscheinlichkeit einer Abschiebung. Zwar kann die Abschiebung auch nach der Eheschließung nicht ausgeschloßen werden, allerdings läuft er dann nicht die Gefahr, eine Einreisesperre zu bekommen, was letztendlich fatal wäre.

Sollten die Unterlagen für die Eheschließung vollständig sein, ist diese anzumelden. Nach der vollzogenen Eheschließung ist die Wahrscheinlichkeit seiner Legalisierung im Bundesgebiet weitaus höher als gegenwärtig.

Im Idealfall wäre natürlich eine Ausreise und die Einreise mit einem nationalen Visum zum Zwecke der Eheschließung zu empfehlen. Um keine Einreisesperre zu riskieren müsste er sich an die örtliche Ausländerbehörde wenden und um die Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung bitten. Diese würde eine legale Ausreise ermöglichen und er könnte sodann den üblichen Weg über die Deutsche Botschaft in Tirana gehen.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

ANTWORT VON

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