Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider wird eine Heirat in Deutschland nicht möglich sein, da das Standesamt von Ihrem Verlobten die Aufenthaltsgenehmigung verlangen wird, die er nicht vorlegen kann. Ihr Verlobter muss auf jedenfall vorerst das Land verlassen. Höchstwahrscheinlich wird er eine Einreisesperre von mindestens einem Jahr verhängt bekommen. Auch wenn Sie nach seiner Ausreise nach Kosovo kommen um dort zu heiraten wird dies leider nicht die Sperre aufheben.
Da für Kosovaren ein Visumspflicht bei der Einreise nach Deutschland besteht, müsste bei der Wiedereinreise ein sog. Heiratsvisum beantragt werden. Da diese vom Auswärtigen Amt nur schwer zu bekommen ist, ist auch die Einreise mit dem Schengenvisum möglich. Allerdings muss derjenige das Land nach der Heirat voerst verlassen und wiederum bei der Deutschen Botschaft in Kosovo ein nationales Visum zwecks Familienzusammenführung beantragen.
Leider sehe ich in Ihrem Fall keine Möglichkeiten Ihren Verlobten in Deutschland zu behalten.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Vielen Dank für die Antwort. Wie ist es wenn der Kosovo wie von der Politik im Gespräch mit zur EU gehört? Wird die Sperre dann trotzdem solange erhalten bleiben?
Die Visumsarten die Sie aufzählten, sind erst nach der Sperre möglich, richtig?
Sehr geehrte Fragestellerin,
1. Wie ist es wenn der Kosovo wie von der Politik im Gespräch mit zur EU gehört? Wird die Sperre dann trotzdem solange erhalten bleiben?
auch wenn Kosovo zur EU gehört, so ist die Sperre aber vor dem möglichen EU-Beitritt erfolgt. Insofern bleibt sie erhalten. Ferner können zwar EU-Bürger visumfrei reisen, allerdings bedürfen sie in der Regel ab einem Zeitraum vom über 3 Monaten Aufenthalt einer Aufenthaltserlaubnis.
Die Sperre kann lediglich angegriffen werden, wenn Sie unverältnismäßig lange dauert oder unbefristet erteilt wird. Eine Sperre von etwa 12 Monaten ist aber üblich und ein Vorgehen gegen diese wenig erfolgversprechend.
2. Die Visumsarten die Sie aufzählten, sind erst nach der Sperre möglich, richtig?
Ja. Wenn Ihrem Verlobten eine Einreisesperre erteilt wird, so wird ein Antrag auf Einreisevisum abgelehnt solange die Sperre besteht. Dies gilt auch für Staatsangehörige der Länder die bis zu 90 Tage von 180 Tagen visumfrei Einreisen dürfen.
Ich hoffe Ihre Frage abschließend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Evgen Stadnik
Rechtsanwalt