Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
Sie haben die Rechnung bereits bezahlt, also schulden Sie den Betrag nicht noch einmal.
Wenn die Firma den Rechnungsbetrag gerichtlich macht, werden Sie die Zahlung nachweisen müssen. Verjährt wäre die Forderung nämlich noch nicht.
Sie haben zwar keine Quittung, aber Ihre Frau steht ja als Zeugin für die Barzahlung zur Verfügung. Mit Hilfe des Zeugenbeweises sollten Sie also im Streitfall die Zahlung beweisen können und einen Rechtsstreit gewinnen können.
Ich sehe also nicht, dass Sie zur erneuten Zahlung verpflichtet sind.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht