Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich sind die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte auch auf den Hundekauf anwendbar.
D.h. der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Tier einen Mangel hat. Unproblematisch wird ein Mangel angenommen, wenn das Tier an einer Krankheit leidet, die sich erst nach dem Kauf erkennbar macht.
Nach Ihren Schilderungen ist jedoch davon auszugehen, dass der Welpe einen ausgeprägten Jagdinstinkt hat. Inwieweit es sich bei Ihrem Hund um einen derart gravierende Verhaltensstörung handelt, dass man von einem Mangel sprechen könnte, kann nur ein Sachverständiger (Tierpsycholge/Tierarzt) beurteilen können.
Desweiteren kann der Verkäufer aber auch bestimmte Eigenschaften zusichern. So könnte er zusichern, dass der Hund nicht aggressiv und keinen Jagdinstinkt hat. Sollte dann das Gegenteil der Fall sein, könnte man auch in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten. Die Zusicherung müssen Sie allerdings beweisen.
Ein Beweis wird zumeist nur dann gelingen, wenn die Zusicherung im schriftlichen Kaufvertrag fixiert wurde oder wenn der verkäufer diese Eigenschaften in seiner Verkaufswerbung (Homepage...) zusichert.
Aus den genannten Gründen empfehle ich Ihnen, einen Hundepsycholgen bzw. Hundekenner aufzusuchen, um Ihren Welpen zu begutachten. Vielleicht handelt es sich bei Ihrem Tier nur um einen äußerst lebhaften Charakter, der umerzogen werden kann.
Aus meinem Bekanntenkreis ist mir bekannt, dass Huskys ein sehr dominates Wesen und Jagdinstinkt haben. Man muss sehr viel mit Ihnen arbeiten.
Ich hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Hallo nochmal !
Morgen habe ich einen Termin mit dem "Züchter" vereinbart...
Ich werde morgen als erstes eine Quittung von ihm verlangen. Die muss er mir ja ausstellen, oder nicht ? Von Privat zu Privat
Wenn er mir das Geld immernoch nicht zurückgeben will, ob wohl er ja den Hund zurück bekommt, kann ich Ihn dann anzeigen ?
Es ist doch eigentlich Betrug oder ?
Er hat uns zugesichert:
-das man den Hund auch alleine lassen kann - Unsere Erfahrung nach 1 Stunde alleine sein: Der Hund nimmt alles auseinader was er ins Maul bekommt.
-das er stubenrein ist - Mittlerweile hat er 2 mal in den Flur gemacht
-das er keinen Jagttrieb hat und wir ihn AUCH ABLEINEN können - Er jagt hinter jeder Maus oder jedem Vogel her, ableinen absolut unmöglich
Das sind alles zugesicherte Eigenschaften die der Hund nicht besitzt.
Wenn ich ihn anzeigen kann, sollte ich zur Polizei gehen oder direkt alles über meinen Rechtsanwalt laufen lassen, bzw Staatsanwaltschaft ?
Isst es sinnvoll ihm den Hund schon wiederzugeben, oder sollten wir damit dann warten wenn es zu einer Anzeige kommt ?
Der Hund ist übrigens 9 Monate alt. Es ist also nicht nur eine Vermutung mit dem Jagttrieb.
Vielen Dank für Ihre Hilfe !
Sehr geehrter Ratsuchender,
Gem.§ 368 BGB
haben Sie einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung.Die Quittung ist auch vom Verkäufer zu unterschreiben.
Bevor Sie allerdings Strafanzeige erheben, rate ich Ihnen zunächst Ihren Anwalt aufzusuchen. Dieser wird mit Ihnen die genaue Vorgehensweise besprechen. Den Hund würde ich noch nicht zurückgeben, da Sie Ihr Geld nocht nicht erhalten haben.
Ob es allerdings sinnvoll ist, den Züchter wegen Betrugs anzuzeigen, kann ich hier aus der Distanz ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts nicht abschließend beurteilen. Meist werden solche Anzeigen irgendwann eingestellt.
Lassen Sie sich vorort beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt