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Höhe des Unterhaltes

11. November 2015 13:28 |
Preis: 52€ Historischer Preis
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich bin eine Alleinerziehende Mutter mit einem 7jährigen Sohn. Ich habe noch einen weiteren Sohn - 14 Jahre alt - der bei seinem (anderer Vater) wohnt. Ich zahle für diesen 348,00 Euro Unterhalt. Also 100 Prozent. Aufgrund der beschulungszeiten für meinen jüngsten Sohn bin ich jetzt gezwungen , weniger zu arbeiten - 30 Stunden. Ich verdiene 1500,00 Euro netto. Kann der Unterhalt herunter gesetzt werden? Bis jetzt werde ich überall wie jeder "Mann" ohne Kind behandelt. Für meinen jüngsten Sohn bekomme ich Unterhalt in Höhe von 284,00 Euro von dessen Vater gezahlt. Herzlichen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen yvonne

11. November 2015 | 14:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung sind Sie in Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen. Danach schulden Sie für Ihren 14-jährigen Sohn Unterhalt in Höhe von 440 EUR abzgl. hälftiges Kindergeld von 92 EUR, also 348 EUR.

Für eine Herabsetzung sehe ich leider keinen Spielraum, da die Tabelle bereits berücksichtigt, dass Sie für zwei Kinder unterhaltsverpflichtet sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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