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Höhe Einkommen für unbefristete Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten in Deutschland

15. März 2022 15:58 |
Preis: 85,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


09:01

Zusammenfassung

Für die Niederlassungserlaubnis eines Ausländer können bei Ehegatten die Einnahmen im Rahmen dieser Bedarfsgemeinschaft zusammengezählt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Ehemann (wir haben in Deutschland in 2018 geheiratet) lebt seit 2018 in Deutschland und hat derzeit eine Aufenthaltserlaubnis, die alle 3 Jahre verlängert wird.

Diese möchten wir nun in eine unbefristete/dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ändern. Lt. der zuständigen Ausländerbehörde ist das auch möglich (alle Unterlagen vorhanden, inkl. Sprachtest). Wir wohnen im Eigentum und haben beide ein Einkommen. Hierum geht es auch bei meiner Frage:

Die zuständige Ausländerbehörde möchte unsere Einkommensnachweise haben, um beurteilen zu können, ob die Ausstellung/Genehmigung der unbefristeten/dauerhaften Aufenthaltserlaubnis möglich ist.

Mein Brutto-Einkommen liegt bei 4,2-4,4 Tsd Euro/Monat (Angestellter), das Einkommen des Ehegatten (selbstständig) derzeit (wegen Corona) bei ca. 300-400 Euro (Monat).

Wie hoch muss das gemeinsame Einkommen sein, um "den Lebensunterhalt bestreiten zu können"?

P.S. alle sonstigen Dokumente (Nachweis Wohnfläche, Darlehen für das Haus, Kosten für Strom/Heizung) sind alle vorhanden. Bei meiner Fragestellung geht es mir ausschließlich darum, ob das o.g. Einkommen lt. Gesetz "ausreichend ist".

Vielen Dank.

15. März 2022 | 17:11

Antwort

von


(3171)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Lebensunterhalt (= Regelbedarf + Mietkosten + Krankenversicherungsschutz) eines Ausländers ist gem. § 2 III AufenthG gesichert, wenn er ihn für sich und die eigene Familie (Bedarfsgemeinschaft) ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aus eigenen regelmäßigen Einkünften bestreiten kann.

Der zur Berechnung Ihres Lebensunterhalts herangezogene Bedarf richtet sich demnach nach den Regelsätzen des § 20 SGB II/§ 27a, 28 SGB XII.
Regelsatz für Ehegatten oder Lebenspartner = 401 €
Regelsatz für Ehegatten oder Lebenspartner = 401 €

Hinzu kommt noch die individuelle Wohnungsmiete, aber da Sie nicht zur Miete wohnen, muss dieses fiktiv berechnet werden, also die Kosten des Wohneigentums. Das heißt, mit der Miete zusammen müssen sie mehr verdienen, als die 802 € plus die Kosten für die Immobilie. Das sollte sich aber hier bewerkstelligen lassen, nach den von Ihnen hier gemachten Angaben.

Die Behörde macht angesichts der Einnahmen und Ausgaben eine Prognose für die Zukunft, bezieht also auch später auftretende Umstände mit ein und wird Ihnen da ein Fragenkatalog zur Verfügung stellen, um dieses zu ermitteln.

Es wäre noch gut, wenn Sie mir mitteilen könnten, was Sie für Kosten im Hinblick auf die Immobilie haben und welche Darlehensrate Sie monatlich zahlen. Dann kann ich das noch besser einschätzen. Danke für Ihre Rückmeldung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 15. März 2022 | 17:34

Hallo Herr Hesterberg,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hier noch wie gewünscht die Angaben zu den monatlichen Kosten der Immobilie:

Darlehen insg. 655,97 Euro/Monat
Heizung/Strom: ca. 250 Euro/Monat

In der Immobilie befindet sich noch eine Anlieger-/Ferienwohnung, die regelm. vermietet wird. Mieteinnahmen pro Monat ca. 500-600 Euro.

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. März 2022 | 09:01

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund Ihrer weiteren Informationen kann ich sagen, dass ich dann keine Bedenken habe und die Höhe Ihres gemeinsamen Einkommens ausreichen wird, um den Aufenthaltstitel zu erhalten.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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