Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Was eine "zumutbare Anstrengung" ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Regelmäßig gehört aber dazu, im Heimatland (und auch sonst) die Unterstützung von Verwandten und Freunden zu suchen, aber auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um erforderliche Dokumente zu beschaffen oder Informationen einzuholen. Deshalb dürfte es ratsam sein, dass Ihre Verlobte im nächsten Schritt einen koreanischen Anwalt damit beauftragt, koreanische Dokumente zu beschaffen und den Aufenthaltsort des geschiedenen Ehemannes in Erfahrung zu bringen.
2. Ein Problem wird nun sicher darin zu sehen sein, dass die vorherigen abgelehnten Visumanträge dateimäßig gespeichert sind und deshalb von der deutschen Botschaft eine kritischere Prüfung eines neuen Visumantrages erfolgen wird. Im übrigen hilft eine Dänemark-Ehe nicht weiter, weil sich aus ihr noch kein Anspruch ableitet, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug in Deutschland abwarten zu dürfen - vielmehr ist damit zu rechnen, dass das entsprechende Verfahren von Ihrer Frau nach vorheriger Ausreise dann doch wieder aus Vietnam betrieben werden müsste.
Der Behörde reichen bereits begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aus im Rahmen eines Schengen-Visumverfahrens, um den Antrag abzulehnen. Besonders schwierig wird es, wenn Ihre Heiratsabsicht bereits aktenkundig ist, denn dann wäre seitens der Botschaft nicht wirklich von einer Rückkehrbereitschaft auszugehen. Die Botschaft darf und muss eine Prognose über das voraussichtliche Verhalten Ihrer Verlobten treffen. Grundbesitz im Heimatland wäre zugunsten der Rückkehrbereitschaft in die Waagschale zu werfen, würde allerdings leider keinesfalls ausreichen. Nachteilig wäre es vielmehr, dass der Lebensunterhalt Ihrer Verlobten in Vietnam nicht aus eigener Kraft gesichert ist; ist ein Antragsteller im Heimatland ohne Beschäftigung, wird ihn regelmäßig kein Visum erteilt (Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 7. Auflage 2020, § 2 Rz. 294).
Deshalb ist Ihnen zu empfehlen, ein nationales Visum zur Eheschließung zu beantragen und im Vorfeld die unter 1. vorhandenen Hindernisse auszuräumen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sehr geehrter Herr Geißlreiter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Einschätzung. Ich habe dazu noch zwei kurze Verständnisfragen, bzw. Klärungsbedarf zu folgenden Punkten:
1. Ich verstehe Ihre Einschätzung also so, daß es zumutbar ist von einer Vietnamesin ohne eigenes Einkommen zu verlangen, außerhalb ihres Heimatlandes in Korea einen Anwalt zu engagieren, der Nachforschungen anstellt die aktuelle Adresse Ihres Ex-Ehemannes ausfindig zu machen, der selbst vor 11 Jahren in Korea die Scheidung eingereicht und dort bereits erneut geheiratet hat? Damit er zur Anerkennung der von Ihm initiierten Scheidung gehört werden kann?
Sie soll also dann für diese Kosten ohne eigenes Einkommen aufkommen müssen? Meine finanzielle Situation kann hier ja keine Rolle spielen, denn ich bin nicht der Antragsteller!
Ist der Fall hier nicht klar? es liegt ein beglaubigter, legalisierter Ledigkeitsnachweis meiner Verlobten, ebenso die Scheidungsurkunde aus Vietnam vor. In Korea hat ihr Ex-Mann die Scheidung gerichtlich erreicht und ist nach den Unterlagen bereist wieder verheiratet.
Wie sollten hier Zweifel an einer rechtmäßigen Scheidung begründet werden?
2. ich verstehe sie also richtig, daß die Chance ein Touristenvisum zu erhalten in diesem Fall als nahezu aussichtslos einzuschätzen ist?
Die Dänemark Ehe würde uns natürlich etwas nützen, denn dadurch würden wir das problematische Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen umgehen. Für ein Visum zum Ehegattennachzug ist dies nicht notwendig. Daß eine zwischenzeitliche Ausreise notwendig ist war mir durchaus klar.
Ich habe ja bereits mit meinem Standesamt Kontakt aufgenommen, daraus entstand ja diese Frage, denn hier werden zunächst alle Unterlagen, Dokumente und Voraussetzungen für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht gesammelt und geprüft.
Für das nationale Heiratsvisum, muß ja erst das OK mit Heiratstermin gegeben sein. Vorher kann das nationale Visum zur Eheschließung nicht eingereicht werden.
Wir haben hier das Problem, daß dieses aber bis spätestens Januar eingereicht werden muß, da sonst der im Januar 2020 bestandene Deutschkurs seine Gültigkeit verliert. ( nicht älter als 12 Monate).
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn es für sie kein Problem ist, dass Ihre Frau nach der Eheschließung in Dänemark zunächst wieder nach Vietnam zurückkehrt, dann wäre das die nächstbeste Lösung, wenn sich die Eheschließung in Deutschland weiter verzögert. Sie hatten darauf hingewiesen, dass das Sprachzertifikat in gut einem halben Jahr „verfällt".
Was zumutbar ist, entscheidet letztlich die deutsche Botschaft, bei der ein Visumsantrag gestellt wird. Was die Beschaffung von Urkunden anbelangt, wird regelmäßig verlangt, auch Bekannte, Verwandte und professionelle Dienstleister im Heimatland und auch im Übrigen in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise würde die Botschaft, wenn sie auf die Kosten der Flugreise blickt, zu der Auffassung gelangen, dass dann auch die Beauftragung eines koreanischen Rechtsanwaltes zumutbar ist, wenn dem nicht von vornherein praktische oder rechtliche Hinderungsgründe entgegenstehen.
Was in Korea zu erledigen wäre, würde sich nach den Auflagen und Maßgaben des Standesamtes bemessen. Allgemein kann ich zum Verfahren der Eheschließung nur sagen, dass Ihnen selbstverständlich die gesetzlichen Rechtsbehelfe offenstehen, wenn Sie meinen, dass das Standesamt und das Oberlandesgericht ausreichende Unterlagen zu Unrecht nicht anerkennen.
Nach meiner Einschätzung würde die Botschaft, wenn es um ein Schengen-Visum geht, heute keine andere Entscheidung treffen als vorher.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt