Haftungsausschluss für Winterdienst im Pachtvertrag
vom 25.10.2022
für 34 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Guten Tag. Wir wollen als Verpächter die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere den Winterdienst, auf den Pächter übertragen. Ist es durch vertragliche Regelungen überhaupt möglich, etwaige daraus entstehende Haftungsansprüche ebenfalls zu übertragen? Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Ich danke Ihnen im Voraus ...