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Haftungsausschluss für Winterdienst im Pachtvertrag

25. Oktober 2022 13:02 |
Preis: 34,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Guten Tag.

Wir wollen als Verpächter die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere den Winterdienst, auf den Pächter übertragen. Ist es durch vertragliche Regelungen überhaupt möglich, etwaige daraus entstehende Haftungsansprüche ebenfalls zu übertragen? Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Ich danke Ihnen im Voraus

25. Oktober 2022 | 14:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es ist möglich die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch eine vertragliche Vereinbarung im Rahmen der Verpachtung auf den Pächter zu übertragen. Sie wären dann auch grundsätzlich frei von Ansprüchen Dritter.

Sie sollten allerdings beachten, dass Sie als Eigentümer immer selbst Inhaber der Verkehrssicherungspflicht bleiben. Beispielsweise für den baulichen Zustand eines Gebäudes bleiben Sie damit grundsätzlich verantwortlich. Für den aktuellen Zustand innerhalb des Gebäudes oder die kurzfristige Räumung der Gehwege wäre aber der Pächter zuständig.

Für den Winterdienst empfiehlt es sich eine Vereinbarung zu schließen, die auch alle lokalen Vorgaben an die Räumung berücksichtigt und die Verpflichtung zur Räumung konkretisiert. Außerdem sollte der Pächter auch im Vertrag dazu aufgefordert werden sich selbst entsprechend zu versichern.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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