Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für eine Genehmigung einer baulichen Veränderung am Sondereigentum ist ein Beschlussantrag erforderlich. Soweit haben Sie den Sachverhalt bereits richtig eingeleitet.
Richtig ist auch Ihr Bauchgefühl dahingehend, dass der Inhalt des Eigentümerbeschlusses inhaltlich bestimmt und klar sein muss. Der Beschluss muss "aus sich heraus" verständlich sein. Eine Bezugnahme auf Urkunden oder Schriftstücke ist aber möglich.
Es müssen in erster Linie die technische Daten für den Einbau selbst festgelegt sein. Weiter sind Angaben zu dem Betrieb des Gerätes erforderlich. Bei Klimaanlagen sind nach der Rechtsprechung (siehe insbesondere AG Nürnberg, Urteil vom 15.03.2017 - 30 C 6928/16 WEG) daher insbesondere
Feststellung zu folgenden Angaben zu treffen, damit der Beschluss hinreichend bestimmt ist:
Gerätetyp, Montageort (möglichst genau), Montageweise, Angaben zu den technischen Daten des Gerätes, insbesondere Geräuscheemission, sowie ggfls. Angaben zu optischen Beeinträchtigungen, sofern diese nicht bereits aus vorgenannten Angaben ersichtlich sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
18. Oktober 2022
|
11:40
Antwort
vonRechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail: