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Unterlagen um Klimaanlage von der Wohngemeinschaft erlauben zu lassen

18. Oktober 2022 10:10 |
Preis: 40,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Hallo,

wir wohnen in einer Wohnung mit Terasse, und wir möchten gerne zwei Klimaanlagen auf der Terasse aufstellen, die mit je einer Bohrung mit den Innenräumen verbunden sind. Die Bohrungen wären an den Seitenwänden und hätten einen Durchmesser von 5cm.

Unsere Frage ist, was für Unterlagen und Spezifikationen notwendig sind, um die Genehmigung der Eigentümerversammlung einzuholen, die Klimaanlagen installieren zu dürfen. Ein konkretes Angebot einer Firma liegt uns nicht vor, weil jede angefragte Firma sagt, sie erstelle nur ein Angebot, wenn die Genehmigung schon vorliegt.

Wir können uns z.B. vorstellen, dass die Lage der Maschinen, die Art der Bohrung etc notwendig ist.

Vielen Dank.

18. Oktober 2022 | 11:40

Antwort

von


(107)
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für eine Genehmigung einer baulichen Veränderung am Sondereigentum ist ein Beschlussantrag erforderlich. Soweit haben Sie den Sachverhalt bereits richtig eingeleitet.

Richtig ist auch Ihr Bauchgefühl dahingehend, dass der Inhalt des Eigentümerbeschlusses inhaltlich bestimmt und klar sein muss. Der Beschluss muss "aus sich heraus" verständlich sein. Eine Bezugnahme auf Urkunden oder Schriftstücke ist aber möglich.

Es müssen in erster Linie die technische Daten für den Einbau selbst festgelegt sein. Weiter sind Angaben zu dem Betrieb des Gerätes erforderlich. Bei Klimaanlagen sind nach der Rechtsprechung (siehe insbesondere AG Nürnberg, Urteil vom 15.03.2017 - 30 C 6928/16 WEG) daher insbesondere
Feststellung zu folgenden Angaben zu treffen, damit der Beschluss hinreichend bestimmt ist:

Gerätetyp, Montageort (möglichst genau), Montageweise, Angaben zu den technischen Daten des Gerätes, insbesondere Geräuscheemission, sowie ggfls. Angaben zu optischen Beeinträchtigungen, sofern diese nicht bereits aus vorgenannten Angaben ersichtlich sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.


ANTWORT VON

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