Nutzungsänderung noch nicht in der Teilungserklärung
vom 29.8.2023
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Guten Tag, Ich möchte gerne eine Immobilie erwerben, die ein Büro zuvor war. Die Eigentümerin hat eine Nutzungsänderung vorliegen, aber es kann erst nächstes Jahr bei der nächsten Eigentümer Versammlung eine Eintragung in die Teilungserklärung erfolgen bzw. beschlossen werden. Die Bank Sparkasse finanziert mich sogar, sie bewertet die Immobilie noch nicht, erst wenn sie als Wohnimmobilie ...