wenn jemand frisch eine Umschulung ( Träger = Rentenversicherung ) erfolgreich beendet hat und während der Zeit der Umschulung die Kosten für eine Haushaltshilfe ( hier Tagesmutter ) von der RV gefördert bzw. übernommen wurden - besteht der Anspruch auf Kostenübernahme dann auch noch während des 3monatigen ANSCHLUSSÜBERGANGSGELDES ?? Zum Beispiel wenn sich die Umschülerin nach erfolgreicher Umschulung ( Prüfung im Januar 2008 abgelegt ) wegen Amtsgängen ( Arbeitsamt ) und Bewerbungen deshalb immer wieder nachmittags stundenweise nicht selbst um das Kind ( geht zur Grundschule ) kümmern kann ? Oder ist mit dem Ablegen der Prüfung auch der Anspruch auf die Haushaltshilfe erloschen obwohl noch Anschlussübergangsgeld bezahlt wird ?
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben.
Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen.
Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Anschlussübergangsgeld wird deshalb bezahlt, weil im Anschluss an die Umschulungsmaßnahme Arbeitslosigkeit besteht.
Man geht davon aus, dass gerade während Arbeitslosigkeit Kinder selbst betreut werden können - entsprechende Amtsgänge etc. sind ggf. in den Nachmittag zu legen oder die Betreuung des Kindes ist anderweitig zu organisieren.
Einen Rechtsanspruch auf Übernahme von Kinderbetreuungskosten im Rahmen des Anschlussübergangsgeldes gibt es in diesem Rahmen ganz pauschal nicht.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Nachricht übermitteln kann.