Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst war es richtig über einen Rechtsanwalt gegen das Urteil Berufung einzulegen. So wird das Urteil der 1. Instanz nicht rechtskräftig und Ihr Bruder hat die Chance im Berufungsverfahren erneut Tatsachen und Beweismittel einzubringen, welche evt. zu einer milderen Strafe führen. Für die von Ihnen geschilderten Straftaten an sich, kommt eine Freiheitsstrafe eigentlich noch nicht in Frage. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit Ihr Bruder bereits vorbetsraft ist. Ich gehe jedoch davon aus.
Ihr Bruder sollte insbesondere angeben, dass es ihm nicht bewusst war, dass er in dieser Filiale bereits Hausverbot hatte und dies mit seinen mangelnden Deutschkenntnissen begründen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
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