Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Offenbar wurde keine konkrete Regelung zu den Schönheitsreparaturen getroffen.
Das ist schlecht für Sie als Vermieter.
Diese Schönheitsreparturen obliegen grundsätzlich dem Vermieter.
Nur wenn man dies im Mietvertrag entsprechend regelt, kann dies auf den Mieter umgelegt werden.
Daher schulden die Mieter grundsätzlich keine Renovierungsarbeiten.
Hinsichtlich der Farben kommt es aber darauf an, wie intensiv die Farben sind und von einer normalen - dezenten - Farbgebung abweichen.
Hat man diese Abweichung muss der Mieter zumindest die farben wieder weiß überstreichen.
Weitere Renovierungsarbeiten schuldet der Mieter aber nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
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