Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter ist im Juni diesen Jahres verstorben und ich bin als alleinige Erbe eingesetzt und erbe das Elternhaus. Auf diesem läuft ein Darlehn noch bis zum 30.10.2019 mit einer Zinsfestschreibung.
Im Mai 2018 hatte meine Mutter ein Forwarddarlehn abgeschlossen was im Anschluss greift.
Meine Frage lautet jetzt, ob die Möglichkeit besteht von diesem Forwarddarlehn zurückzutreten, da die Zinsen seitdem deutlich gesunken sind? Ablösung des Darlehns kommt soweit nicht in Frage.
Danke für die Hilfe.
Gruß
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Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Als Erbe treten Sie in die Verträge ein. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht von Gesetzes wegen beim Tod des Vertragspartners. Eventuell wurde bei Ihnen etwas anderes vereinbart. Sie sollten Ihre Unterlagen prüfen oder bei der Bank anfragen. Alleine der Abschluss eines jetzt nachteiligen Vertrages berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.
Es tut mir leid ihnen keine positivere Antwort geben zu können. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.