Sachverhalt :
1977 habe ich ein Grundstück von meinen Eltern überschrieben bekommen als Erbe.Bruder und Schwester wurden abgefunden.
1988 habe ich geheiratet, meine Frau steht nicht im Grundbuch.
Die Scheidung wurde von ihr eingereicht.Seit Juli 04 getrennt lebend.
Das Grundstück muß ich nun zu 2/3 verkaufen.1/3 + kleines Wochenendhaus behalte ich. Die Angebote liegen zwischen 70 -110 tsd. €, je nachdem, ob ich das Drittel Land behalte ( als Erbe für meine Kinder) oder nicht.
Frage : Hat meine Frau einen Anspruch aus dem Erlös des Verkaufes ?
Ihre Frau hat keinen Anspruch auf den Verkaufserlös, da Sie allein im Grundbuch eingetragen sind und ich nicht davon ausgehe, dass im Kaufvertrag etwas derartiges geregelt werden soll.
Allerdings ist das Grundstück bzw. dessen Wert im Rahmen des Zugewinns -für den Fall, das dieser bei der Scheidung durchgeführt werden soll, was Ihre Frau aber erst beantragen müsste- zu berücksichtigen. Da es sich hier um ein vorgezogenes Erbe handelt, wäre aber der Wert sowohl beim Anfangsvermögen (Vermögen bei Eheschließung) als auch Endvermögen (Vermäögen bei Zustellung des Scheidungsantrages) zu berücksichtigen.