Hallo
also ich versuche es in kurzen Worten zu schildern.
Ich habe bis vor kurzem noch Hartz 4 bekommen, laut meinem neuen Antrag wurde festgestellt das mein Mann der selbstständig ist einen Existenzgründungszuschuss bekommen hat und dieser nicht mit berechnet wurde. So und nun hat man meine Bewilligungen bis letztes Jahr September 2006 zurückgenommen und verlangen das gesamte Geld zurück, wobei es aus meiner Sicht nicht mein Fehler war da es deutlich zu sehen war auf den Kontoauszügen das wir den Existenzgründungzuschuss bekommen.
Ich muss dazu sagen das meine damalige Beraterin nie da war und ich im Oktober geheiratet habe und darauf hin eine ARGE geantwortet und jetzt habe ich noch bis zum 24.06.2007 Zeit einen Widderspruch einzulegen mir ist es nur wichtig zu erfahren ob ich im Recht bin da es sich um viel Geld handelt und ich nicht berufstätig bin.
Auf eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
mfg
-- Einsatz geändert am 11.06.2007 08:25:05
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EinkommenGeld
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Rechtsprechung in diesem Bereich ist leider nicht ganz einheitlich. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen ist der Existenzgründungszuschuss bei der Berechnung des ALG II als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen, da beide Leistungen demselben Zweck dienten (Az: L 7 AS 22/05 ER
).
Die gegenteilige Auffassung vertreten hingegen das Landessozialgericht Niedersachen/Bremen (L 8 AS 97/05 ER
) sowie das SG Detmolt (S 8 AS 8/05
).
Es lässt sich nämlich durchaus als Begründung anführen, dass der Existenzgründungszuschuss vielmehr eine zweckbestimmte SGB II-Leistung ist und insofern nicht als den Anspruch minderndes Einkommen Anrechnung finden darf.