Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Mutter und ihr Mann sind Ihnen gegenüber zur Zahlung der monatlichen Rechnungsbeträge verpflichtet, da es darüber eine entsprechende Vereinbarung gibt. Klagen Sie die Zahlungen jedoch ein, werden Sie die Vereinbarung beweisen müssen.
Gelingt Ihnen der Beweis nicht, werden Sie Ihre Forderung nicht erfolgreich durchsetzen können.
Sollten die Mobilfunkgeräte, welche die beiden nutzen, Ihnen gehören, weil Sie Sie etwa bei Abschluß der Verträge erhalten haben, können Sie allerdings die Herausgabe verlangen - eine etwaige Schenkung müssten die beiden nämlich beweisen.
Davon abgesehen werden Sie die jeweiligen SIM-Karten sperren lassen können, so daß sie von Ihrer Mutter und Anhang nicht mehr verwendet werden können - die monatlichen Gebühren werden Sie aber trotzdem weiter zahlen müssen, denn Ihre Verträge mit den Mobilfunkbetreibern laufen ja weiter.
Mein Rat geht deshalb dahin, daß Sie umgehend die SIM-Karten sperren lassen und sich von den Betreibern neue Karten zuschicken lassen - möglicherweise finden Sie dann jemand, der bereit ist, in Ihren Vertrag einzusteigen.
Abgesehen von der von Ihnen angedeuten Möglichkeit der psychologischen Einwirkung sehe ich rechtlich ansonsten für Sie keine Chance, von Ihrer Mutter Geld zu sehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Der untere Teil meiner Frage ist noch offen:
Ich bin schon dabei zu überlegen, beide Personen beim Arbeitsamt zu melden, denn beide beziehen Hartz IV und sind als Aushilfen angestellt, arbeiten aber als Vollzeitkräfte und beommen alles was über die Aushilfsbasis geht schwarz und leben um einiges besser wie macher der normales arbeitet.
Vielen Dank,
es ist leider nicht erkennbar, welche Frage Sie damit verknüpfen:
Sie sind natürlich nicht dazu verpflichtet, Ihre Mutter anzuzeigen - dies steht Ihnen aber offen. Keinesfalls sollten Sie Ihrer Mutter aber offen damit drohen, um Sie unter Druck zu setzen, denn das könnte strafrechtlich als Nötigung gewertet werden.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit besten Grüßen
Andreas Schwartmann