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Handyrechnung: unbekannte anrufe abgebucht

| 11. März 2006 18:55 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mein Mobiltelefon Vetragspartner hat mir eine Rechnung in unerhörter Höhe zugeschickt. Bei Prüfung des Einzelverbindungsnachweises musste ich feststellen....das eine Vielzahl von Nummern aufgeführt wurde...die ich nie angerufen habe (Nummern im Ausland..z.B. Neuseeland). Das Handy wurde während des Rechnungszeitraum nicht von berechtigten oder unberechtigten Dritten verwendet. Ich habe einen Widerspruchsbrief zu dem Unternehmen geschickt. Dieses Antwortet aber nur, das alles Korrekt sei und fordert weiter die Summe ein. Leider stellte ich zu spät fest das schon bei der letzten Rechnung auch solch ein zu hoher Betrag eingefordert wurde. Es ist sicher...das die Telefonate weder beabsichtigt noch unbeabsichtigt (Sperre nicht eingelegt etc.) von dem handy durchgeführt wurden.

Was kann ich machen? Gibt es eine Chance der Zahlung des geforderten Betrages zu entgehen? Gibt es eine rechtliche Grundlage auf die ich mich berufen kann?

Vielen Dank im Voraus!

11. März 2006 | 19:19

Antwort

von


(206)
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Sehr geehrter Fragesteller,


gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt:

Nach der Rechtsprechung spricht ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der von den gängigen Festnetz- und Mobilfunkanbietern erstellten Telefonrechnungen.

Insoweit hat zu gelten, dass die Anzeige der automatischen Gebührenerfassungseinrichtung, soweit keinerlei Anlass für die Annahme eines technischen Fehlers besteht, üblicherweise zutreffende Aussagen über die von einem entsprechenden Teilnehmer an den von der Deutschen Telekom AG beziehungsweise anderen Anbietern angebotenen Diensten in Anspruch genommenen Leistungen darstellen (vgl. z. B. OLG München, Urteil vom 04.12.1996, 15 U 3562/96 ).

Dieser Anscheinsbeweis spricht gegen Sie, Sie müssen ihn erschüttern.

Dies könnte Ihnen bereits dann gelingen, wenn Sie nachweisen, dass Sie bereits einen der Anrufe nicht getätigt haben können. Schauen Sie daher bitte genau auf die Anrufzeiten und die Anrufdauer. Vielleicht gelingt es Ihnen nachzuweisen, das Sie zur fraglichen Zeit nicht telefoniert haben (z.B. Meeting auf der Arbeit, Sport mit Freunden, Vorstellungsgespräch, Klausur an der Uni).

Sofern Ihnen für eine Rufnummer in einer Situation ein Gegenbeweis gelingt, wäre der Anscheinsbeweis hinsichtlich all dieser Nummern erschüttert.

Ich hoffe Ihnen bei dieser Problematik einen ersten Ansatzpunkt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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