Sehr geehrter Rechtssuchender,
da Sie den Anspruch verneinen wollen, müssen Sie auch den Beweis liefern, dass Ihre Handyrechnung völlig überhöht ist. Üblicherweise macht man das dadurch, indem man die Rechnungen der letzten drei vier Monate bei Gericht vorlegt. Wenn dann die streitige Rechnung eine erhebliche Abweichung nach oben aufweist, wird die Rechnung oft auf das normal übliche gekürzt.
Wenn es allerdings auch schon in früheren Monaten dauernd Unregelmäßigkeiten gab und Sie haben trotzdem widerspruchslos bezahlt, dann dürfte Ihnen der Gegenbeweis schwerfallen.
Wichtig ist auch, dass Sie der Rechnung zunächst auch widersprechen. Die meisten Telefongesellschaften haben hierfür eine vertragliche Frist gesetzt.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
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