Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst müssen Sie die Person ermitteln, die Ihre Nummer der Öffentlichkeit preisgibt.
Es ist davon auszugehen, dass die Anrufer "gutgläubig" sind.
Fragen Sie doch die Anrufer, wo Sie die Nummer her haben.
Wenn Ihnen das unangenehm ist, dann kann das auch ein Anwalt übernehmen.
Wenn die Person ermittelt wurde und hier vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, dann stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn die Weitergabe von Daten in einer Schwulenbar hat gravierende negative Auswirkungen auf Ihre Privatsphäre, wie Sie leidhaft erfahren müssen.
Zuerst muss jedoch der Täter ermittelt werden.
Eine Strafanzeige wird meiner Ansicht nach nicht verfolgt werden, da kein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: