Mein Ex hat in seiner GMX-Cloud Dokumente öffentlich abrufbar hinterlegt. Den Link dorthin hat er öffentlich sichtbar auf seiner Facebook-Seite geteilt.
Inhalte sind Protokolle aus nicht öffentlichen Gerichtsverhandlungen, private E-Mails und offenbar verdeckt ausgeführte Audio-Aufnahmen. Ich bin in allen Fällen unmittelbar betroffen.
Wie ist dagegen vorzugehen?
Welche Rechte wurden verletzt?
die Vorgehensweise Ihres Ex ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und verletzt Sie in Ihrem Persönlichkeitsrecht.
Sie haben einen Unterlassungsanspruch, den Sie auch kurzfristig geltend machen können, indem Sie Ihren Ex, möglichst über einen Anwalt, abmahnen und zur sofortigen Unterlassung auffordern und im Weigerungsfall einstweiligen Rechtsschutz durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung erwirken.
Die bevorstehenden Feiertage erleichtern dieses Vorgehen nicht gerade, so dass Sie umgehend einen Anwalt aufsuchen sollten. Natürlich müssen Sie dessen Kosten, die erheblich über dem hier eingesetzten Preis liegen, zumindest vorstrecken.