Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
Das Problem ist zunächst einmal, dass Sie zunächst mit dem Handwerker einen Preis von 2000 € verabredet haben. Es handelt sich somit um eine Festpreisabrede.
Ich würde Ihnen als erstes empfehlen, dem Handwerker gegenüber zunächst diese Mängel detailliert aufzulisten und zu rügen und diesen zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Im gleichen Zug machen Sie ein Zurückhaltungsrechtes bezüglich des Preises geltend.
Erste wenn die Mängel beseitigt sind, würde ich in der Sache auf die Höhe zu sprechen kommen.
Das Problem an dieser Angelegenheit ist, dass es, wie ich bereits oben ausgeführt habe, sich aus ihrer Sicht um eine Festpreisabrede handelt.
Dafür, dass ein Festpreis von 2000 € ausgehandelt worden ist, sind Sie beweisbelastet ( OLG Hamm, Urteil vom 14.03.1985 - 21 U 111/84
).
Wenn Ihnen nicht gelingt, zu beweisen, dass ein Festpreis vereinbart worden ist werden Sie die volle Rechnungssumme akzeptieren müssen.
Hier kann wieder eingewendet werden, ob diese Rechnung den ortsüblichen Vergleichen mit anderen Handwerkern standhält, wofür Sie die Rechnung bei der örtlichen Handwerkskammer zur Prüfung einreichen können.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung
Leider war alles nur mündlich abgemacht und schwer zu beweisen mit dem Festpreis.
Der Handwerker sollte in max 5 Tagen fertig sein und hat 14 Tage gebraucht und 14 Wege berechnet.
Kann ich solche und weitere Dinge in der Rechnung geltend machen und wie?
Er arbeitet langsam, verdreckt dabei die Wohnung und nervt mit blöden Reden. Ich will den nicht nachbessern lassen. Jedoch will ich alle Mängel von der rechnung abziehen.
Wie sehen Sie die Chancen, dass ich deutlich weniger zahle und wer zahlt den Rechtsanwalt?
Den Anwalt zahlen erst mal Sie. Wenn Sie gewinnen, erhalten Sie die Kosten erstattet.
Sie müssen von Gesetzes wegen aber einen Nachbesserungsversuch zulassen.
Wie bereits gesagt, wenn Sie die Festpreisabrede nicht beweisen können, gilt der übliche Preis und dann das, was stundenmäßig vereinbart worden ist.
Die Chancen stehen nur gut, wenn wirklich Mängel vorhanden sind. Dreck ist kein Mangel. Es gehört aber zum guten Ton, dass Handwerker die Baustelle reinigen.
Es können nur die Rechnungsposten gerügt werden, die mangelhaft sind.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grübnau-Rieken LL.M., M.A.
Rechtsanwalt