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Haftung bei einer Gbr

17. Mai 2006 18:26 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Eine Person von mehreren ist Teilnehmer einer Gbr
mit einer Einlage von 10000 Euro.

Ist die Haftung begrenzt auf die Einlage oder unbeschränkt?

Bei welcher Firmen-Rechtsform wäre das möglich?

17. Mai 2006 | 19:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich sieht eine GbR eine vollumfängliche Haftung des Gesellschafters vor. Gleichwohl ist, bevor der Gesellschafter aus seinem Gesellschafterverhältnis in Anspruch genommen wird, zunächst die GbR als Rechtsperson in Anspruch zu nehmen.

Insoweit haften Sie als Gesellschafter über Ihre Einlage hinaus mit Ihrem Privatvermögen, also unbeschränkt

Eine Beschränkung der Haftung auf die Einlage bei einer vergleicbaren Rechtsform ist die Kommanditgesellschaft. Für einen bestimmten Gesellschafterkreis ist die Haftung auf seine Einlage beschränkt(Kommanditisten), soweit die Einlage geleistet wurde. Eine solche KG bedarf jedoch der Führung eines Handelsgewerbes sowie einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär).

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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