Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Im Hinblick darauf, dass dieses Forum nur eine erste Orientierung bieten kann und die Rechtsfragen nur an Hand der kurzen Schilderung summarisch geprüft werden können, muss ich Ihnen dringend raten, sich zu einer intensiven Beratung an einen Kollegen vor Ort zu wenden. Eine abschließende und rechtssichere Lösung wird hier – auch im Hinblick auf Ihre mir unbekannte persönliche Situation – nicht möglich sein.
Jeder Ehegatte bleibt im Rahmen der Zugewinngemeinschaft Alleineigentümer seiner Vermögensgegenstände, die er selbständig verwaltet und auch nutzt. Diese grundsätzliche Vermögenstrennung hat zur Folge, dass jeder Ehegatte sein Vermögen selbst verwaltet und für Schulden des anderen grundsätzlich nicht haftet. Nur wenn die Ehegatten durch Vertrag gemeinsam Vermögen erworben haben oder gemeinsam Verbindlichkeiten eingegangen sind, kommt eine gemeinsame Verwaltung oder Schuldenhaftung in Betracht.
Hierbei wären also die gemeinsamen Konten und das gemeinsame Haus zu nennen.
Wie letztendlich der Hauskauf und die Finanzierung abläuft, sollte genau überlegt werden und im Rahmen einer persönlichen Beratung besprochen werden. Denn unabhängig von der Haftung, ergeben sich natürlich auch Auswirkungen für die Ehegatten aus den Vermögensverhältnissen. So hätte Ihr Mann dann keinerlei Anspruch auf das „gemeinsame“ Haus.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 30.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Hallo,
danke für die Antwort, allerdings bleibt offen, wie ich vorgehen kann um mein Vermögen auf den gemeinsamen Konten zu schützen. Genügt es wenn wir die gemeinsamen Konten auflösen und auf meinene Namen umschreiben? Oder sind hier andere Formalitäten zu beachten?
Viele Grüße
Wenn Sie kein gemeinsames Konto mehr haben, können Sie auch nicht aus einem gemeinsamen Konto haften. Sie müssen dann das ehemals gemeinsame Geld aufteilen. Dann geht das Gehalt Ihres Mannes auf sein Konto und Ihr Gehalt auf Ihres.
Wegen der Bedeutung für Sie beide sollten Sie sich aber auf jeden Fall noch mal ausführlich beraten lassen.