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Haftbefehl - Fahnung

7. Mai 2010 13:57 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Experten,

ich bin seit ca. 3 Jahren im Großstadtdschungel untergetaucht. Davor hatte ich durchaus Probleme mit der Polizei wegen kleinerer Betrugsdelikte und bin auch schon einschlägig vorbestraft.

Nun möchte ich mein Leben wieder "ordnen", Wohnsitz anmelden, eben in klare Bahnen lenken und habe ein wenig "Angst" vor einem Haftbefehl. Ich weiß nicht, ob überhaupt irgend was gegen mich vorliegt, möchte das aber in Erfahrung bringen, ohne gleich verhaftet zu werden. Kann ich eine telefonische/Mail-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft stellen, wird mir diese wahrheitsgemäß beantwortet?

Am vergangenen Wochenende kam ich in eine Polizeikontrolle - wäre ich dort im Falle eines aktiven Haftbefehls aufgefallen? Ich muss dazu sagen, dass ich in HH untergetaucht bin, im benachbarten Niedersachsen aber kontrolliert wurde.

Kann es sein, dass man in HH nach mir fahndet, dies aber in Niedersachsen nicht auffällt?

Wie sollte ich mich Ihrer Meinung nach verhalten? Kann ich einen "Freund" zur Polizei schicken und nachfragen?

Vielen Dank

7. Mai 2010 | 17:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen.

Zu Ihrer Frage:
Ob und gegebenenfalls was gegen Sie vorliegen könnte, kann nur über die Staatsanwaltschaft in Erfahrung gebracht werden. Diese ist „Herr des Ermittlungsverfahrens". Die Auskunft werden Sie jedoch weder telefonisch, per Email, noch über einen „Freund" erhalten.
Der einzige Weg ist hier, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen und diesem eine Vollmacht zu erteilen. Mit dieser Vollmacht hat der Anwalt dann die Möglichkeit für Sie Akteneinsicht zu beantragen. Es kann aber sein, dass hierdurch „schlafende Hunde" geweckt werden und durch die Vollmacht Ihrem Anwalt dann diverse gerichtliche Anordnungen etc. zugestellt werden könnten. Wo Sie sich aufhalten, hat mit der Vollmacht nichts zu tun. Auf der anderen Seite: Wenn Sie „reinen Tisch" machen wollen, müssten Sie sowieso irgendwann einmal aktiv werden.
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl vorliegen würde oder Sie zur Fahndung ausgeschrieben wären, dann nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit. Allerdings kommt es durchaus schon mal vor, dass trotz eines Haftbefehls o.ä. bei einer polizeilichen Routinekontrolle dieses nicht bemerkt wird.


Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Falls Sie mich beauftragen wollen, können Sie sich bitte zunächst per Email über dannheisser@rae-dpc.de kontaktieren. Gern gebe ich Ihnen dann auch die voraussichtlich anfallenden Gebühren auf.

Wenn Sie diese Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Portal transparenter und verständlicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüssen



gez. RA Dannheisser




Kai-Uwe Dannheisser
Rechtsanwalt

Dannheisser Poley & Carballo
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Tel.: 040/4112557-0
Fax: 040/4112557-17
dannheisser@rae-dpc.de
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