Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Es handelt sich wohl um eine bauliche Anlage, die genehmigungspflichtig sein kann, je nach Größe.
Baden-Württemberg hat keine gesetzlich festgelegten Zaunhöhen, deshalb ist die "Ortsüblichkeit" entscheidend. Das sind meistens 1,20-1,50m, oft Maschendraht.
Sie sollten insoweit bei der für Sie zuständigen Baubehörde bezüglich der Baugenehmigung und der zulässigen Maximalhöhe für Zäune nachfragen.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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