Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Der Nachbar darf den Sichtschutz als solches grundsätzlich benutzen, den Zaun aber nicht beschädigen. Eigentümer im Sinne des § 903 BGB
ist der Nachbar sicher nicht geworden, wenn Sie den Sichtschutz in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Vorschriften angebracht haben. Hier ist zu prüfen, wie der „alte" Holzsichtschutz und der neu installierte WPC-Sichtschutz im Detail baulich angebracht worden sind.
Eine abschließende Einschätzung ist im Rahmen dieser Plattform deshalb nicht möglich, insbesondere dürfte ein Ortstermin nötig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt