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Härtefallscheidung - Ehewohnung

| 7. Februar 2008 21:35 |
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Familienrecht


Hallo

Ich bin mit meinem Mann seit dem 31.08.2007 verheiratet,
er trinkt sehr viel alkohol !
Damit komm ich nicht klar,
sobald er trinkt wird er auch aggresiv selten gewaltätig
kam aber auch schon vor !
Wir haben 2 kleine Kinder im Alter von 3 Monaten und 16 Monaten !
Wie ist das kann in diesem falle eine Härtefallscheidung in betracht gezogen werden ?
Und wie ist das mit dem zusammen wohnen ?
Er will nix an der Situation ändern aber auch keine Scheidung!

Mfg

Sehr geehrte Fragestellerin,

unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und unter Zugrundelegung des von Ihnen mitgeteilten Sacherhalts beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Sie müssen ein Jahr von Ihrem Ehemann getrennt leben zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zur Ehescheidung, dann können Sie geschieden werden. Dies kann auch innerhalb der Ehewohnung geschehen, es muss eine Trennung in allen Bereichen sein.
Zu einem früheren Zeitpunkt sehe ich keine ausreichende sachlichen Grund.

2. Sie können einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen, wenn Ihr Ehemann die Ehewohnung nicht verlassen will und Sie keine Möglichkeit haben, eine andere Wohnung zu finden.

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