Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei dem Vergleich muss geregelt worden sein, wer die Kosten zu tragen hat. Teilen Sie bitte den konkreten Vergleichstext mit. Das Gericht geht erstmal wohl von einer hälftigen Teilung aus.
Haben Sie mit Ihrem Ex-Mann etwas anderes besprochen oder können nachweisen, dass der Auftraggeber die Kosten trägt (Vereinbarung, Mitteilung Ihres Mannes, Schreiben Gericht, Gutachter etc. ), teilen Sie dieses dem Gericht mit - oder Sie können sich die Kosten im Innenverhältnis wiederholen, wenn das Gericht nicht einlenkt
Achten Sie darauf, dass ggf. die hälftige Teilung im Beschlusswege festgestellt wurde - hier muss Einspruch eingelegt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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