Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bitte übersenden Sie mir das Gutachten, damit ich die Prüfung vornehmen kann. Da es nicht hochgeladen wurde, darf ich Sie um Übersendung an die in meinem Profil hinterlegte E Mail Adresse bitten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Nelsen,
vielen Dank für Ihre Kommentare zum Gutachten.
Eine Frage habe ich noch. Sie schreiben, dass die Kosten für die Eigenbedarfskündigung ca. 400,-€ betragen werden. Was beinhalten diese Kosten und wer bekommt diesen Betrag?
Und vielleicht noch eine Kleinigkeit: ist es rechtlich geregelt: den Mietvertrag vor der Ersteigerung einzusehen?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag.
Zu 1.:
Die Kosten i.H.v. ca. EUR 400,-- zzgl MwSt. beinhalten die ordnungsgemäße und rechtzeitige Kündigung des Mietvertrags durch den bearbeitenden Rechtsanwalt und basieren auf einem Streitwert von EUR 6.000,-- (Jahresmiete). Der Betrag ist an diesen Rechtsanwalt als Rechtsanwaltshonorar zu bezahlen.
Zu 2.:
Der Mietvertrag dürfte nicht mehr beim Eigentümer zu finden sein, sondern beim Zwangsverwalter. Dieser dürfte aber nicht berechtigt sein, Einsicht zu gewähren. Auch der Gutachter hat den Vertrag nicht eingesehen.
Ein durchsetztbares Recht haben Sie insofern nicht.
Es steht Ihnen aber frei, den Mieter zu fragen, ob er bereit ist, den Mietvertrag vorzulegen. Er kann dieses Ansinnen aber ohne die Angabe von Gründen ablehnen.