in Kürze werde ich mich wieder verheiraten. Meine Verlobte hat aus ihrer vorigen verwitweten Ehe durch ein unhaltbares Haus etwa 50.000 Euro Schulden die sie nicht abtragen kann trotz vieler Bemühungen.
Im nächsten Jahr will sie in die Privatinsolvenz gehen damit es irgendwann ein Ende hat. Unsere Fragen nun:
Sollten wir eine Gütertrennung eingehen damit die Schulden meiner zukünftigen Frau nicht bei mir gepfändet werden können? Wie ist das bei der Insolvenz, wird mein Gehalt da mit einbezogen, wäre auch dafür Gütertrennung angeraten?
Muss Gütertrennung notariell geregelt werden oder geht das auch ohne Notar?
Es ist nicht erforderlich, dass Sie eine Gütertrennung für die einzugehende Ehe vereinbaren um eine Haftung für die Schulden Ihrer zukünftigen Ehefrau zu vermeiden.Sie haften nicht für Schulden einer dritten Person, auch dann nicht, wenn Sie mit dieser Person verheiratet sind. Soweit Sie nicht für die Schulden mitunterschrieben haben, so haften Sie auch nicht für die Verbindlichkeiten eines Ehegatten. Nur wegen des Umstandes des Verheiratetseins entsteht noch keine gegenseitige Haftung.
Sofern Sie also niemals für Kreditaufnahmen oder die Eingehung von Verbindlichkeiten die Mithaftung oder beispielsweise Bürgschaften übernommen haben, gibt es auch keine Grundlage für eine Haftung Ihrerseits gegenüber den Gläubigern Ihrer zukünftigen Frau.
Gütertrennung bedeutet schlicht, dass die Vermögensmassen der Eheleute getrennt bleibeb und jeder mit seinen Vermögenswerten tun kann was er möchte. Am Ende der Ehe findet kein Zugewinnausgleich statt. Der Vorteil ist also, dass es im Scheidungsfall wohl nicht zu Streitigkeiten über Vermögenswerte kommt. Bei der Zugewinngemeinschaft gibt es Zustimmungsbedürftigkeiten hinsichtlich bestimmter Rechtsgeschäfte. Davon unabhängig ist die Haftung für Schulden Dritter zu sehen (siehe oben).
Wenn SIe trotz alledem einen Ehevertrag schließen möchten, so muss dies zwingend beim Notar erfolgen, vgl. § 1410 BGB
.
Rückfrage vom Fragesteller16. Oktober 2009 | 16:27
Vielen Dank für die Auskunft, das hilft uns sehr weiter. Leider kann ich nicht da rauslesen ob eine Gütertrennung bei bevorstehender Insolvenz eines Ehepartners angeraten ist. Können Sie mir da weiter helfen?
Vielen Dank und viele Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt16. Oktober 2009 | 17:34
Es tut mir leid, dass es für Sie nicht ganz klar geworden ist, ob eine Gütertrennung anzuraten ist. Diese Frage kann man nur dahingehend beantworten, dass für die bevorstehende Insolvenz der Güterstand nicht entscheidend ist. Daher kann man weder an- noch abraten wegen der Insolvenz Gütertrennung zu vereinbaren.